Gibt es beim P-Konto einen rückwirkenden Schutz?

4 Antworten

Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden. Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt dann sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.

Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.

MisterGutenberg alias Music86 - völlig richtig und zur Vervollständigung hier die Textquelle; http://www.vz-nrw.de/p-konto

@helmutgerke

Warum sollte man sich für eine Antwort mehr mühe geben wenn es der Fragesteller schon nicht für die Suche nach seiner Frage tut ? ;-)

Da bist du richtig informiert, rückwirkend vom Tag an der die Pfändung eingegangen ist hast du noch vier Wochen Zeit die Umwandlung in ein P- Konto.

Auf jeden Fall am Schalter vorsprechen.

Es gilt §835 Abs 2 ZPO.