Gibt es beim P-Konto einen rückwirkenden Schutz?
Hey,
folgende Sache: Am 17.11 habe ich einen Brief bekommen, dass mein Konto gepfändet wird. Am 11.12. (innerhalb der 4 Wochenfrist) bin ich zur Bank und habe mein Konto in ein P-Konto umgewandelt. Am 12.12., einen Tag nach Antragsstellung, ist mein komplettes Geld gepfändet worden. Heute am 17.12. muss mein Konto fertig in ein P-Konto umgewandelt sein.
Wenn ich heute zur Bank gehe, bekomme ich mein Geld noch irgendwie wieder? Ich habe was von 4 Wochen rückwirkendem Schutz gehört?
MfG
4 Antworten
Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden. Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt dann sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
Warum sollte man sich für eine Antwort mehr mühe geben wenn es der Fragesteller schon nicht für die Suche nach seiner Frage tut ? ;-)
Da bist du richtig informiert, rückwirkend vom Tag an der die Pfändung eingegangen ist hast du noch vier Wochen Zeit die Umwandlung in ein P- Konto.
Auf jeden Fall am Schalter vorsprechen.
Es gilt §835 Abs 2 ZPO.
MisterGutenberg alias Music86 - völlig richtig und zur Vervollständigung hier die Textquelle; http://www.vz-nrw.de/p-konto