Darf eine Frau mit ins Bordell? (Österreich)
Liebe Leute, ich hab da eine Frage, für die ich im Internet keine Antwort gefunden habe - mein Freund und ich waren unterwegs und wollten zum Abschluss des Abends noch ein "Fluchtachterl" trinken, und zwar in einem Bordell. Blöd nur, dass ich (weiblich) mitgekommen bin, die Dame an der Bar hat uns gleich wieder vor die Tür gesetzt. Wir haben sie gefragt, warum wir nicht auf einen Drink bleiben können, und sie hat uns geantwortet, dass ich mich strafbar mache, wenn ich dort bleibe. Das hat mich dann doch ein bisschen stutzig gemacht: stimmt das oder war ich - als Frau - einfach nur "geschäftsschädigend"? Es würde mich ehrlich interessieren, ob es mir wirklich verboten ist, in einem Bordell (ohne "sonstige Leistungen" in Anspruch zu nehmen) etwas zu konsumieren? Freu mich über jede Antwort! (Am meisten interessiert mich natürlich die Rechtslage in Österreich.......) danke schon mal! :-)
9 Antworten
Es ist davon auszugehen, dass sich die Betreiberin zunächst auf das Hausrecht ( in Österreich; § 344 ABGB) beschränkt hat. Konkret muß die Betreiberin keine Gründe angeben, warum diese Sie der Räume verweist bzw. Ihnen als weibliche Person den Zutritt verweigert. Sofern die Betreiberin dennoch Gründe nennt, dürfen diese lediglich nicht offensichtlich diskriminierend sein, ansonsten unterliegt das Hausrecht keinerlei Einschränkungen. In Ihrem Fall erscheinen die Gründe aufgrund der tatsache, dass Sie eine weiblich Person sind, die Eintritt in ein Bordell begehrt hat, für die Zutrittsverweigerung allerdings offensichtlich bzw. wurden Möglichkeiten als plausible Begründung bereits genannt.
Im Falle dessen, dass Sie die Räume trotz der Aufforderung nicht verlassen hätten, hat die Betreiberin offensichtlich über eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch (in Österreich § 109 StGB) als Straftatbestand mit vorstehender Begründung (die Aufforderung) nachgedacht. Allerdings wäre der Anzeige dann kein Erfolg beschieden gewesen, wenn Sie bei diesem Vorfall nicht etwa nach der Aufforderung feststellbar gewaltsam oder unter Drohung sich Zugang hätten verschaffen wollen.
In Deutschland dürfen Frauen mit ins Bordell. Gerne gesehen ist es nicht überall, es sei denn die Frau möchte auch Dienste in Anspruch nehmen oder bestellt wenigstens mehr als ein Getränk, an dem sie dann sich 2 Stunden aufhält. Selbst wenn eine Kontrolle kommt, die Frau ist nur Gast und das wird dann akzeptiert. Gilt nicht für unter 18.
Du könntest sehr leicht der Geheimprostitution verdächtigt werden, sodass die Betreiberin sich im Falle einer Kontrolle ernste Schwierigkeiten einhandeln würde.
Und dann beweis mal, dass Du ein normaler Gast bist, mit dieser Ausrede kommen tatsächliche Geheimprostituierte sicher nicht zum erstenmal.
Zu mindest in Deutschland dürfen Frauen diese "Räumlichkeiten" besuchen. Das sollten diese aber nur in männlicher Begleitung tun. Solche Besuche sind von den Betreibern nicht erwünscht, die Besucherinnen könnten verwechselt werden, das wäre das eine, aber schlimmer noch , Besucherinnen könnten wesentlich ansprechender aussehen als die darin Tätigen.
Du wurdest als " Geschäftsschädigend" eingestuft!Aber es ist nicht strafbar, sich dort aufzuhalten!