darf ein geistig behinderter unterschreiben?

10 Antworten

Musterbrief ... dementsprechend umändern.


Kundennummer xxxx Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........ Euro für ein Abonnement verlangen.

Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich arglistig getäuscht wurde. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.

Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sowie rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

(falls erteilt) Die erteilte Bank-Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit ebenfalls.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

upsala007  30.01.2014, 16:24

Das sollte man FÜR ihn schreiben und nicht in der Ich-Form, oder?

Wenn er eine gesetzliche Betreuung hat, kommt er da raus. Schon deshalb sollte man für einen über 18-jährigen geistigbehinderten Mann eine gesetzliche Betreuung beantragen. Das sollten die Eltern sofort machen. Sie können sie ja übernehmen. Da er sonst alles mögliche tun kann und sie keine Handhabe haben, er ist ja jetzt volljährig. In diesem Fall hier würde ich als Eltern an diejenigen, die ihm das Abo aufgeschwatzt haben, schreiben und den Fall schildern, dass er geistigbehindert ist und über kein eigenes Einkommen verfügt und dass der zeitungswerber dies hätte merken müssen und das Abo dadurch nicht zustande gekommen ist. Meist lenken die bei sowas ein.

Anton96  01.02.2014, 15:21

In meinen Augen die bis jetzt beste Antwort. Du gehst korrekterweise auch davon aus das eventuell keine gesetzliche Betreuung vorliegt.

Zunächst einmal ist zu klären ob dein Sohn geschäftsfähig ist, Was meinst du mit er ist zu 50% geistig behindert? Meinst du er hat eine GdB von 50 aufgrund seiner Behinderung. Hier schreiben mir einige etwas zu voreilig das dein Sohn nicht geschäftsfähig ist, Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ist es schwer zu sagen ob dein Sohn nicht geschäftsfähig ist. Steht dein Sohn unter Betreuung? http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29

Geistig Behinderte sind geschäftsunfähig. Siehe § 104 BGB.

das hätte er sagen müssen, dass er nicht unterschreiben darf, nur sein Betreuer. Nun muß er halt zahlen!

honeyangel1987 
Fragesteller
 30.01.2014, 16:14

Kann man da nicht jetzt auch noch drauf pochen ?

trollshow  30.01.2014, 16:15
@honeyangel1987

Nur wenn er schriftlich beweisen kann, dass er für unmündig erklärt wurde. Das muss dann sein Betreuer bzw. sein Vormund machen. Nur weil man behindert ist, ist man noch lange nicht unmündig.

upsala007  30.01.2014, 16:15

Na, wenn er das NICHT sagt, wird seine Unterschrift doch nicht automatisch rechtswirksam!

Anton96  30.01.2014, 18:39

Das stimmt zum Glück nicht, Es ist schlicht und ergreifen das Risiko des Geschäftspartners . Hier stellt sich wie du richtig festgestellt hast nur die Frage ob der Sohn geschäftsfähig ist oder nicht,