Darf die Zeitarbeitsfirma Zuschläge für sich behalten?

3 Antworten

In vielen Zeitarbeitsfirmen gelten Tarifverträge ( iGZ, BAP ..) dort sind die Zuschläge für Überstunden, Schicht- Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt.

Was meinst Du mit "Lust und Laune"? Du bekommst doch eine Abrechnung und darauf steht doch, wie viele Stunden mit welchen Zuschlägen vergütet werden.

Wenn da Stunden fehlen, geh zur ZAF und frag, wie sich Dein Verdienst zusammensetzt.

Du bekommst das, was du in deinem Arbeitsvertrag stehen hast.

Du bist ja immerhin Angestellter der Zeitarbeitsfirma und NICHT Angestellter des Kunden.

Die Zeitarbeitsfirma muss dir nur zahlen, was der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und/oder das Gesetz vorsieht.