Darf die Schule einem Zwingen kein Bart zu tragen?

6 Antworten

In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist alles Mögliche geregelt, Bekleidungsfragen spielen aber keine Rolle. Hier ist die Eigeninitiative der Schulen gefragt. Sie können bei Bedarf in ihren jeweiligen Schul- bzw. Hausordnungen festlegen, wie die Schüler bekleidet sein sollen, bzw. wie nicht.
Viele Schulen schreiben vor, dass Hosen zumindest bis zum Oberschenkel reichen sollen.

Viele Schulen tun das auch und sind dabei mal mehr, mal weniger restriktiv. Die einen verlangen lediglich, dass die Kleidung Brust und Bauch bedeckt und Hosen bis zum Oberschenkel reichen, also nicht schon am Hintern enden. Andere wollen auch keine nackten Achseln sehen und schreiben vor, dass Hosen und Röcke mindestens bis zum Knie gehen. Fast immer, wenn Kleidungsvorschriften erlassen werden, geht es nicht nur um den Schnitt, sondern auch um Motive. Viele Schulen dulden keine beleidigenden, rassistischen oder sexistischen Aufdrucke.

Egal wie die Vorschriften aussehen – sie werden normalerweise nicht allein im Direktorat beschlossen, sondern durch die Schulkonferenz, die aus Eltern, Lehrern und teilweise auch Schülern besteht. Wie in der Gemeinschaftsschule in Schwieberdingen sind sie also meist das Ergebnis einer Diskussion und erfahrungsgemäß sind es nicht selten auch die Schüler, die sich strengere Vorgaben wünschen. Laut Rektorin Vöhringer hätten die Schüler auf das mögliche Jogginghosenverbot positiv reagiert, einige Jungen wollten jetzt aber auch Leggings auf die schwarze Liste setzen.

Was passiert bei Verstößen?

Im Zweifel obliegt es den Lehrern, Schüler anzusprechen, die gegen die Kleidungsvorschriften verstoßen. Nach Hause geschickt werden die Fehlbekleideten in der Regel aber nicht. Stattdessen bekommen sie ein großes neutrales T-Shirt, das sie bis zum Ende des Schultags tragen und dann gewaschen zurückbringen müssen.

Wie vertragen sich Verbote mit den Persönlichkeitsrechten?

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", sagt das Grundgesetz in Artikel 2. Das bedeutet auch, dass der Mensch grundsätzlich erstmal selbst bestimmen kann, wie er herumläuft. Konflikten mit anderen Interessen sind da allerdings vorprogrammiert. So kann ein Arbeitgeber durchaus darauf bestehen, dass die Mitarbeiter Uniform tragen oder sich an den firmeninternen Dresscode halten. Das Grundrecht auf Persönlichkeitsentwicklung muss dann hinter das Weisungsrecht des Arbeitgebers zurücktreten.

In Deutschland gibt es – jedenfalls an öffentlichen Schulen - keine Schuluniform. Dennoch kann in die Persönlichkeitsrechte der Schüler eingegriffen werden. Solche Einschnitte sind möglich, um sicherzustellen, dass Kleidung nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt. Auch wenn die Schule die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in Gefahr sieht oder wenn ein Outfit die schulische Ordnung stört, kann Kleidung verboten werden.

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Das ausschlaggebende habe ich Dir mal dick markiert.
Es ist der Schule erlaubt. Was IHR Schüler daraus macht, liegt an Euch. Ihr könnt ohne weiteres dagegen vor gehen und um eine Konferenz bitten. Vorschläge und Kompromisse können in dieser eingegangen werden und man kann auch Mittelwege finden.


Was mich persönlich angeht, ich würde denen den Vogel zeigen. Mein Aussehen lasse ich mir nicht vorschreiben und Schuluniformen bzw. solche Vorschriften haben wir auch damals schon beim Vorschlag laut verneint und uns auch als Schüler gemeinsam dagegen gestemmt. Die Schuluniform wurde an unserer Schule dann auch nicht eingeführt.

Es ist zwar eine Schule, aber man sollte sich definitiv nicht ans System anpassen lassen. Ihr habt das gute Recht, ebenfalls Eure Meinung kund zu tun. Dieses "Schüler müssen ohne weiteres gehorchen" gibt es heutzutage nicht mehr so wirklich. ;-)

Es gibt sowas, dass nennt sich Demokratie. Und das wird unter anderen auch in den Schulen gelehrt. Warum also nicht auch anwenden. ;-)

Sofern es eine "Schulkleiderordnung" gibt die gesetzlich festgehalten ist also in Hausordnung, etc. leider ja

ThadMiller  20.09.2016, 15:54

Kleidung? check

Haarstyling? Kann ich mir nicht vorstellen.

Dave0000  20.09.2016, 15:54

Kleiderordnung ok
Aber Behaarung ist doch keine Kleidung
Bezweifle das die das verbieten dürfen

Lieber Max,

eine solche Regelung ist rein an die Hausordnung gebunden. Es ist ärgerlich, wenn man Bartträger war/ist, und man könnte vllt. sogar in Richtung "Entfaltung der Persönlichkeit" auf die Barrikaden gehen --------> aber das wird total sinnlos sein & nix bringen, da man ja auch gegen Schuluniformen dahingehend argumentieren könnte.. insofern sind einem die Hände gebunden.

An die Hausordnung hat man sich schon zu halten & wenn das in seiner Schule so ist, wird man das auch nicht ändern können. 

Damit  geht die schule zu weit mit dem Bart den das ist ein Eingriff in deine Persönlichkeit und deiner Persönlichkeitsrechte!Und das darf keine schule und verweigert dir deswegen die schule den schul besuch verklage die schule oder zeige sie an wegen Rechtswidrigen eingriff in deine Persönlichkeitsrechte

Was sagt denn die Schulordnung Deienr Schule  hinsichtlich des gepflegten äußeren Erscheinungsbildes der Schüler?

An die Schulordnung hat man sich als Schüler zu halten!

TraumvomProfi  20.09.2016, 16:00

Nicht wenn es die Freiheit der Schüler nimmt!

schelm1  20.09.2016, 16:05
@TraumvomProfi

Der Bärtige hat die Freiheit nach Hause zu gehen und sich zu rasieren!