Darf die Polizei jemand das haus und die Garage durchsuchen, weil sie meint ...

16 Antworten

Wenn eine Person, nicht anonym, eine Aussage macht, gilt diese als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, dass hier ein Rechtsverstoß vorliegt.

Diese Tatsache ist ausreichend, um einen Durchsuchungsbeschluß zu rechtfertigen.

Ist anzunehmen, dass vom Zeitpunkt der Anzeigeerstattung bis zur Erlangung des Durchsuchungsbeschlusses durch das Entfernen von Beweismitteln ein Duchsuchungserfolg gefährdet wird, liegt Gefahr im verzug vor und die Polizei kann dann auch eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluß vornehmen.

Darum ja, eine Aussage reicht hierbei völlig aus.

Die Polizei ist darüber hinaus verpflichtet, einer solchen Anzeige nachzugehen. Di können sich das nicht raussuchen. Tun sie das icht, sind sie dran, wegen "Strafvereitelung im Amt". Das bedeutet man hat auch die Polizei an der kurzen Leine. Macht die nicht genau das, zu was sie verpflichtet ist, schlägt es ein.

Man kann natürlich mehrfach fahren und einführen. Die Reisefreigrenzen können jedoch während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.

Für bestimmte Personengruppen gelten zudem eingeschränkte Freigrenzen, Bewohner einer grenznahen Gemeinde zu einem Drittland. Die eingeschränkten Reisefreigrenzen gelten für Bewohner grenznaher Gemeinden, wenn sie an einem Ort einreisen, der weniger als 15 Kilometer Luftlinie von der Grenze ihrer Gemeinde entfernt ist.

Dumm ist auch, wenn man dann Kippen in der Bekanntschaft verteilt, jemandem mal ein Stängchen überlässt. Das Einführen innerhalb von Freigrenzen ist nur zum Eigenverbrauch erlaubt. Überlässt Du jemandem einige, bist Du dran.

Und tust Du das bei einem und beim nächsten nicht und der will Dir böse, dann rennt der aus Rache zur Polizei, zeigt Dich an und schon kommten die bei Dir vorbei.

Maxi41a 
Fragesteller
 25.11.2011, 11:08

ic hdenke es geht nicht um eine Reise sondern "pro Grenzübertritt" . Man dar falso durchaus "hinter der Grenze deponieren" soviel ich weiss

fastlink  26.11.2011, 12:43
@Maxi41a

Nein, darf man nicht. Definitiv.

Erwischt man Dich dabei, bist Du dran.

Eindeutig darf man nicht pro Grenzübertritt sondern pro Reise.

Und wenn der Zoll 50 km im Landesinneren steht und Dich mit 30 Stangen Rauchwerk auf dem Weg von der Grenze zu Dir nach Hause erwischt, gehörst Du der Katz, wie es so schön heißt.

Du kannst jeden Tag dort hinfahren, aber immer von Dir zu Hause über die Grenze und wieder bis zu Dir nach Hause.

fastlink  26.11.2011, 12:48
@fastlink

Schau mal hier:

Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

da macht nicht die Polizei sondern der Zoll, und auch die brauchen einen Durchsuchungsbeschluss

Zu einer Dursuchung gehört immer ein Durchsuchungsbefehl, diesen muss ein Richter ausstellen. Die Polizei, darf nicht mal so eben durchsuchen.

Maxi41a 
Fragesteller
 25.11.2011, 10:00

Man kann ja auch öfter uber die Grenze gefahren sein.. das würde ja heiisen man darf nicht nur eine gewisse Menge rüberbringen sobder auch nur eine gewisse Menge zu Hause haben..

hast halt freunde die dich nicht mögen oder es ist was dran,wenn du weiße weste hast würde ich anzeige wegen verleumdung einreichen

Nur, wenn sie eine Verdacht haben... also zB eine Zeugenaussage, und daraufhin einen Durchsuchungsbefehl bekommen.