Darf der Vermieter meine Balkonpflanzen rasieren?

8 Antworten

Schließlich hätten die Pflanzen auf seine Terrasse runtergebröselt. 

Hätte Dir das gefallen ?

Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile.

Warum hast Du Dich geweigert ? Dein Bereich, der zu Deiner Wohnung gehört, hat auch ein Ende.

... und nach diesem Ende schließt sich der Bereich eines anderen an.

Aber kann er einfach so meine Blumen niederreißen, trotzdem ich noch mehrere Wochen hier wohne? Eigentlich ist das doch mein Hausrecht?

Es ist schön, dass Du auf Deinem Recht bestehst.

Haben andere auch ein Recht ? Oder gibt es das nur für Dich ?

Wo Dein gemieteter Wohnbereich endet, solltest Du wissen.

Mit etwas Rücksicht auf z.B. Deinem Vermieter wäre das/Dein Leben doch einfacher.

Mancher braucht aber solche (unsinnigen) Streitigkeiten.

Woher ich das weiß:Hobby
verreisterNutzer  13.10.2018, 15:15

Der gemietete Wohnbereich umfasst auch den Balkon samt in die Umrandung eingelassenen Balkonkästen. Darin hat der Vermieter gewütet. Er hat damit die Grenze überschritten, nicht ich.

Das Abschneiden der Überhänge habe ich nicht verweigert. Nur dass das bis zum Balkonkasten geht, samt Ausreißen, war  natürlich nicht gemeint.

Die Balkonbepflanzung habe ich nicht erst dieses Jahr, sondern all die Jahre zuvor ähnlich gestaltet. Wurde viel bewundert. Zudem hält auch der Vermieter einen Garten mit eigener Bepflanzung vor, auch diese bröseln auf die Terrasse.

KHSchindelar  13.10.2018, 15:23
@verreisterNutzer
Der gemietete Wohnbereich umfasst auch den Balkon samt in die Umrandung 

... das Ende davon hast Du ignoriert.

Er hat damit die Grenze überschritten, nicht ich.

Nur das Ende der Geschichte betrachtet hast Du Recht. Nur, jedes Ende hat auch einen Anfang.

Man kann durchaus Handlungen herausfordern ... und danach kritisieren.

Wurde viel bewundert. 

Das reicht nicht. Um Bewunderung zu erzielen könnte man auch z.B. Graffiti an der Hauswand anbringen.

Was Andere, Unbeteiligte bewundern; daraus ist keine Berechtigung/Recht abzuleiten.

(Stimmung erzeugen, das kann man)

verreisterNutzer  13.10.2018, 15:23
@KHSchindelar

Schon mal was von Mietrecht gehört??

KHSchindelar  13.10.2018, 15:26
@verreisterNutzer

Ja, Kennst Du denn die Grenzen des Gemieteten ?

Für nicht gemietete Flächen kann man sich nicht auf Mietrecht berufen. Sie sind einfach nicht gemietet.

Das Mietrecht wirkt nur bei Gemietetem.

verreisterNutzer  13.10.2018, 15:38
@KHSchindelar

Balkon IST gemietet. Samt Balkonkästen.

Ein Balkon ist Teil der Wohnung und gehört grundsätzlich zur Mietsache. Samt Geländer oder Einfassung.

Es gibt hier auch keine vertraglichen Einschränkungen, z.B. dass nichts nach draußen hängen darf. Es gehört also zum "üblichen Gebrauch", dass der Mieter die Blumenkästen bepflanzen darf. Zusätzlich wurde das ja auch stets so gehandhabt.

Früher habe ich die Reste der Bepflanzung z.T. erst nach dem Winter entsorgt.

KHSchindelar  13.10.2018, 15:40
@verreisterNutzer

Du redest um den heißen Brei.

Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile.
KHSchindelar  13.10.2018, 15:58
@KHSchindelar

D.h., er hat in seinem Rahmen als Vermieter und Hausbesitzer gehandelt, wenn er die Pflanzen bis zum Balkongeländer gestutzt hat. (Weil Du es nicht getan hast)

Dazu musste er sicher nicht einmal Deinen Balkon betreten.

Viel Rauch um Nichts.

verreisterNutzer  13.10.2018, 17:36
@KHSchindelar

Allgemein ist die Rechtsprechung da anderer Ansicht.

Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die Bewohner unter dem Balkon dulden. (Bepflanzung = Sozialadäquates Verhalten). Anderes gilt nur, wenn der Bewuchs zu erheblichen Belästigungen führt.

Darunter versteht man z.B., wenn untendrunter die Sicht nach draußen zuwächst. Oder wenn die Pflanzen die Hauswand beschädigen. War beides nicht der Fall.

Selbst wenn: Der Vermieter könnte mich dazu auffordern, den Bewuchs zu stutzen, sofern er in seinen eigenen Bereich hineinwächst. Aber einfach meine Balkonkästen ausräumen ist nicht. Sonst könnte der Vermieter bei offenem Fenster auch einfach meine Vorhänge runterholen, weil sie ihn irgendwie stören.

Du hast offenbar sehr wenig Kenntnis über die tatsächlichen Rechte und Pflichten eines Vermieters. Ich rate jetzt mal, dass du aus BaWü kommst.

verreisterNutzer  13.10.2018, 17:45
@KHSchindelar

...wenn er die Pflanzen bis zum Balkongeländer gestutzt hat...

In den Blumenkästen selbst hat er nicht zu wühlen.

KHSchindelar  13.10.2018, 18:16
@verreisterNutzer

Mach ein Ende, Dein nächster Vermieter wird sich schon auf Dich freuen.

Mit dem Raten - kein Treffer, nicht BaWÜ (hast Du auch dort "gute" Erfahrungen?)

Ich habe das Verhalten des Vermieters nicht gut geheißen, - das hast Du sicher überlesen -

Deines allerdings auch nicht. (... aber das ist wohl sinnlos)

KHSchindelar  13.10.2018, 18:58
@verreisterNutzer
Allgemein ist die Rechtsprechung da anderer Ansicht.

Zeige doch mal etwas davon.

... der angegebenen Rechtsprechung.

Er hat an deinem Eigentum nichts zu suchen. Du kannst ihn jetzt leider nur noch zivilrechtlich auf "Schadensersatz" verklagen.... aber ob es die Nerven, die das kostet, aufwiegt?

Das darf er natürlich nicht machen

Darf er natürlich nicht. Hat er etwa auch Hausfriedensbruch begangen? Also deine Mietwohnung betreten/Balkon, Terrasse?

Rechne zusammen was dich eine Neuanpflanzung kostet, einschließlich Arbeitszeit, Fahrkosten....Es entsteht die Summe X. Versuche mit dem Vermieter zu reden. Klappt das nicht, wende dich an einen Rechtsanwalt.

Er darf das nicht machen. Aber weißt Du was: Steh einfach drüber  . Du bist doch eh bald weg.

verreisterNutzer  13.10.2018, 14:58

Leider habe ich den Typ immer schonend behandelt. Er dreht die Heizung ab, wenn er findet, dass es warm genug ist, oder wenn er sieht, dass ich zu lange lüfte. Egal ob ich dann friere. Warmwasser gibt es nur stundenweise, besonders im Sommer. Die Wohnung ist ohnehin nur teilweise bewohnbar; an kalten Wintertagen wird ein Zimmer und die Küche nicht warm. Und im Sommer lärmen die verwandten Nachbarn jedes Wochenende bis in die Nacht.

Ich hätte schon lange eine kräftige Mietminderung vornehmen können. Hab ich immer weggelassen, weil ich das Verhältnis nicht vergiften wollte. Aber was zuviel ist, ist zuviel.

beangato  13.10.2018, 15:00
@verreisterNutzer

Dann wirst Du klagen müssen. Ob sich das lohnt?

Ich würde nichts machen.

verreisterNutzer  13.10.2018, 17:37
@beangato

Leider nicht.

Tja, wird Zeit, das Schwabenland endlich für immer zu verlassen.

Bitterkraut  14.10.2018, 12:41
@verreisterNutzer

Du meine Güte, wie hast du das ausghalten? Gut, dass du ausziehst.

verreisterNutzer  10.11.2018, 11:32
@Bitterkraut

Wo ich vorher wohnte war es noch schlimmer. Da hat der Vermieter und seine Hausverwaltung systematisch betrogen.