Darf der Vermieter meine Balkonpflanzen rasieren?
Ich werde (gottseidank) bald ausziehen.
Ich hatte in der alten Wohnung eine üppige Balkonbepflanzung, die weit herunterhing. Wurde von allen sehr bewundert. Da es noch sommerlich warm ist, habe ich sie immer noch gepflegt.
Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile. Das hat er heute getan, aber dabei meine Blumenkästen praktisch abrasiert. Pflanzen, die ihm nicht gefallen, hat er einfach ausgerissen und abgehackt, auch wenn sie noch geblüht haben. Es sind nur noch traurige Reste übrig, auch fehlt jetzt Erde in den Kästen.
Er wähnt sich natürlich im Recht. Schließlich hätten die Pflanzen auf seine Terrasse runtergebröselt. (Was er allerdings den ganzen Sommer und die Jahre davor akzeptiert hat).
Nun weiß ich, dass ein ...konservativ-bodenständig-selbstgerechter Schwabe eine andere Vorstellung von Ästhetik hat als ich. Aber kann er einfach so meine Blumen niederreißen, trotzdem ich noch mehrere Wochen hier wohne? Eigentlich ist das doch mein Hausrecht?
Der Mann hat nach meinem Verständnis vorsätzlich etwas zerstört, was mir gehört. Dafür will ich Ersatz in irgendeiner Form.
Fragt sich, was kann ich jetzt tun / verrechnen? Gibt es ein Gesetz, das ihn zu Schadensersatz verpflichtet? Und wo finde ich das?
Die letzte Miete ist leider schon gezahlt. Nebenkostenabrechnung gibt es keine mangels geeigneter Messeinrichtungen. (Hat den Vermieter immer gewurmt).
8 Antworten
Schließlich hätten die Pflanzen auf seine Terrasse runtergebröselt.
Hätte Dir das gefallen ?
Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile.
Warum hast Du Dich geweigert ? Dein Bereich, der zu Deiner Wohnung gehört, hat auch ein Ende.
... und nach diesem Ende schließt sich der Bereich eines anderen an.
Aber kann er einfach so meine Blumen niederreißen, trotzdem ich noch mehrere Wochen hier wohne? Eigentlich ist das doch mein Hausrecht?
Es ist schön, dass Du auf Deinem Recht bestehst.
Haben andere auch ein Recht ? Oder gibt es das nur für Dich ?
Wo Dein gemieteter Wohnbereich endet, solltest Du wissen.
Mit etwas Rücksicht auf z.B. Deinem Vermieter wäre das/Dein Leben doch einfacher.
Mancher braucht aber solche (unsinnigen) Streitigkeiten.
Der gemietete Wohnbereich umfasst auch den Balkon samt in die Umrandung
... das Ende davon hast Du ignoriert.
Er hat damit die Grenze überschritten, nicht ich.
Nur das Ende der Geschichte betrachtet hast Du Recht. Nur, jedes Ende hat auch einen Anfang.
Man kann durchaus Handlungen herausfordern ... und danach kritisieren.
Wurde viel bewundert.
Das reicht nicht. Um Bewunderung zu erzielen könnte man auch z.B. Graffiti an der Hauswand anbringen.
Was Andere, Unbeteiligte bewundern; daraus ist keine Berechtigung/Recht abzuleiten.
(Stimmung erzeugen, das kann man)
Schon mal was von Mietrecht gehört??
Ja, Kennst Du denn die Grenzen des Gemieteten ?
Für nicht gemietete Flächen kann man sich nicht auf Mietrecht berufen. Sie sind einfach nicht gemietet.
Das Mietrecht wirkt nur bei Gemietetem.
Balkon IST gemietet. Samt Balkonkästen.
Ein Balkon ist Teil der Wohnung und gehört grundsätzlich zur Mietsache. Samt Geländer oder Einfassung.
Es gibt hier auch keine vertraglichen Einschränkungen, z.B. dass nichts nach draußen hängen darf. Es gehört also zum "üblichen Gebrauch", dass der Mieter die Blumenkästen bepflanzen darf. Zusätzlich wurde das ja auch stets so gehandhabt.
Früher habe ich die Reste der Bepflanzung z.T. erst nach dem Winter entsorgt.
Du redest um den heißen Brei.
Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile.
... mal zu den überhängenden Pflanzen zur Info
https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-duerfen-Mieter-auf-dem-Balkon-article15216816.html
... Falls die Pflanzen bereits über das Balkongeländer wachsen und dadurch verstärkt Blätter und Blüten auf andere Balkone fallen, muss das Grün gegebenenfalls zurückgeschnitten werden.
D.h., er hat in seinem Rahmen als Vermieter und Hausbesitzer gehandelt, wenn er die Pflanzen bis zum Balkongeländer gestutzt hat. (Weil Du es nicht getan hast)
Dazu musste er sicher nicht einmal Deinen Balkon betreten.
Viel Rauch um Nichts.
Allgemein ist die Rechtsprechung da anderer Ansicht.
Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die Bewohner unter dem Balkon dulden. (Bepflanzung = Sozialadäquates Verhalten). Anderes gilt nur, wenn der Bewuchs zu erheblichen Belästigungen führt.
Darunter versteht man z.B., wenn untendrunter die Sicht nach draußen zuwächst. Oder wenn die Pflanzen die Hauswand beschädigen. War beides nicht der Fall.
Selbst wenn: Der Vermieter könnte mich dazu auffordern, den Bewuchs zu stutzen, sofern er in seinen eigenen Bereich hineinwächst. Aber einfach meine Balkonkästen ausräumen ist nicht. Sonst könnte der Vermieter bei offenem Fenster auch einfach meine Vorhänge runterholen, weil sie ihn irgendwie stören.
Du hast offenbar sehr wenig Kenntnis über die tatsächlichen Rechte und Pflichten eines Vermieters. Ich rate jetzt mal, dass du aus BaWü kommst.
...wenn er die Pflanzen bis zum Balkongeländer gestutzt hat...
In den Blumenkästen selbst hat er nicht zu wühlen.
Mach ein Ende, Dein nächster Vermieter wird sich schon auf Dich freuen.
Mit dem Raten - kein Treffer, nicht BaWÜ (hast Du auch dort "gute" Erfahrungen?)
Ich habe das Verhalten des Vermieters nicht gut geheißen, - das hast Du sicher überlesen -
Deines allerdings auch nicht. (... aber das ist wohl sinnlos)
Allgemein ist die Rechtsprechung da anderer Ansicht.
Zeige doch mal etwas davon.
... der angegebenen Rechtsprechung.
Die hängenden Gärten der Semiramis?
Er hat an deinem Eigentum nichts zu suchen. Du kannst ihn jetzt leider nur noch zivilrechtlich auf "Schadensersatz" verklagen.... aber ob es die Nerven, die das kostet, aufwiegt?
Das darf er natürlich nicht machen
Darf er natürlich nicht. Hat er etwa auch Hausfriedensbruch begangen? Also deine Mietwohnung betreten/Balkon, Terrasse?
Rechne zusammen was dich eine Neuanpflanzung kostet, einschließlich Arbeitszeit, Fahrkosten....Es entsteht die Summe X. Versuche mit dem Vermieter zu reden. Klappt das nicht, wende dich an einen Rechtsanwalt.
Er darf das nicht machen. Aber weißt Du was: Steh einfach drüber . Du bist doch eh bald weg.
Leider habe ich den Typ immer schonend behandelt. Er dreht die Heizung ab, wenn er findet, dass es warm genug ist, oder wenn er sieht, dass ich zu lange lüfte. Egal ob ich dann friere. Warmwasser gibt es nur stundenweise, besonders im Sommer. Die Wohnung ist ohnehin nur teilweise bewohnbar; an kalten Wintertagen wird ein Zimmer und die Küche nicht warm. Und im Sommer lärmen die verwandten Nachbarn jedes Wochenende bis in die Nacht.
Ich hätte schon lange eine kräftige Mietminderung vornehmen können. Hab ich immer weggelassen, weil ich das Verhältnis nicht vergiften wollte. Aber was zuviel ist, ist zuviel.
Du meine Güte, wie hast du das ausghalten? Gut, dass du ausziehst.
Wo ich vorher wohnte war es noch schlimmer. Da hat der Vermieter und seine Hausverwaltung systematisch betrogen.
Der gemietete Wohnbereich umfasst auch den Balkon samt in die Umrandung eingelassenen Balkonkästen. Darin hat der Vermieter gewütet. Er hat damit die Grenze überschritten, nicht ich.
Das Abschneiden der Überhänge habe ich nicht verweigert. Nur dass das bis zum Balkonkasten geht, samt Ausreißen, war natürlich nicht gemeint.
Die Balkonbepflanzung habe ich nicht erst dieses Jahr, sondern all die Jahre zuvor ähnlich gestaltet. Wurde viel bewundert. Zudem hält auch der Vermieter einen Garten mit eigener Bepflanzung vor, auch diese bröseln auf die Terrasse.