Darf der Vermieter Keim-Biosil Farbe verlangen?

4 Antworten

Ob der Vermieter eine bestimmte Art der Farbe vorschreiben kann, weiß ich nicht genau.

Der Vermieter darf allerdings keine spezielle Marke vorschreiben. Du kannst folglich eine völlig andere Silikatfarbe verwenden.

Da es keinen Formularmietvertrag gibt, in dem diese Marke vorgedruckt wird, hat das der Vermieter bestimmt selbst eingetragen und Du hast es zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gelesen und mit Deiner Unterschrift akzeptiert.

Weshalb also jetzt die Nachfrage?

Liest man die Produktbeschreibung, ergibt sich sehr schnell, dass hier Dein Vermieter besonders darauf geschaut hat, dass die Bewohner in einem möglichst guten Raumklima leben können und vor allem hat er wohl darauf geachtet, dass möglichst alles, was zur Schimmelvermeidung beiträgt, auch genutzt wird. Sollte diese Farbe also wirklich von sich aus schon Schimmelbildung verhindern oder beeinträchtigen, preise Dich glücklich.

Wenn Du irgendwann mal wieder ausziehst, kostet Dich das je nach Größe des Hauses insgesamt wohl ca. 200 - 300 € mehr. Das sollte es Dir wert sein, wenn das Versprechen hilft und Du u. a. deswegen auf Dauer weitestgehend schimmelfrei wohnen kannst.

Gehe mal davon aus, dass Schönheitsreparaturen nur ca. alle 7 Jahre in allen Räumen erforderlich sind. Bei dem einem Mehrpreis für die Farbe wären das pro Monat 3,57 €. Verkraftbar?

Noch ein Tipp: Wir schreiben unseren Mietern zwar nicht vor, welche Farbe sie nehmen müssen, legen aber schon Wert darauf, dass sie wirklich gutes Material verwenden und nicht billige Billig-Baumarkt-Pampe unbekannter Herkunft. Wenn es dann mal soweit ist und die Mieter tatsächlich die geforderten Schönheitsreparaturen durchführen, ist es uns 10x lieber, sie fragen uns nach der Farbe und wenn das Mietverhältnis bis dahin in Ordnung war, zeigen wir uns spendabel und stellen das Material auch mal ohne Berechnung zur Verfügung.

Wenn es also soweit ist, frag Deinen Vermieter, ob er Euch nicht die Farbe besorgen könnte, da Ihr nicht wisst, wo es die gibt und ob er evtl. bereit wäre, zu den Mehrkosten (ca. 30 € je Eimer) etwas beizusteuern oder diese ganz zu übernehmen. Er ist vielleicht glücklich darüber, dass ihr so sorgsam seid und steuert allein schon deswegen was bei. Und wenn sonst alles passt...

Übrigens: Achtet immer auch darauf und lasst Euch ggf. beraten, wie stark man die Farbe verdünnen kann. Auch damit kann man erheblich Materialkosten einsparen, wenn man nicht unverdünnt oder falsch verdünnt anstreicht.

ChristianLE  14.03.2018, 11:49
Da es keinen Formularmietvertrag gibt, in dem diese Marke vorgedruckt wird, hat das der Vermieter bestimmt selbst eingetragen und Du hast es zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gelesen und mit Deiner Unterschrift akzeptiert.

Der Argumentation kann ich nicht folgen. Der Vermieter muss ja keinen Vordruck aus dem Schreibwarenhandel verwenden, sondern hat vielleicht seinen eigenen entworfen.

Sobald der Vermieter diese Vorgabe des Farbenherstellers mehr als 2-3 mal in verschiedenen Mietverträgen verwendet, handelt es sich um eine formularmäßige Vereinbarung und unterliegt folglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

Diese Vorgabe des Vermieters kann ja kaum als Individualvereinbarung angesehen werden (wenn doch, wo ist der Vorteil für den Mieter).

Der 15l Eimer Keim-Silikatfarbe kostet knapp 100 €. Es stellt sich einfach die Frage, ob das der persönliche Geldbeutel hergibt.

bwhoch2  14.03.2018, 12:03
@ChristianLE

Der Einwand ist natürlich berechtigt und es liegt am FS zu beantworten, ob es eine formularmäßige Klausel ist oder ob das mit Schreibmaschine oder handschriftlich zusätzlich eingetragen wurde. Wäre es formularmäßig, wäre die Forderung sicher nicht gültig. Vielleicht handelt es sich um ein MFH und alle Mieter haben das gleiche Formular mit der gleichen Klausel.

Aber: Wenn die Klausel gilt, ist nur vorgeschrieben, diese spezielle Farbe zu verwenden. Es steht nicht dabei, wer den Mehrpreis zu bezahlen hat. Das heißt für mich lediglich, lieber gar nicht renovieren, als irgendwas hin schmieren, das am Ende nur Ärger bereitet. Oder anders gesagt: Vor dem Renovieren den Vermieter fragen, wo man diese spezielle Farbe bekommt, ob er sie besorgt oder ob er sich an den Kosten beteiligt, ganz oder teilweise. Es würde mich ehrlich gesagt sehr wundern, wenn sich im Rahmen eines guten Mietverhältnisses der Vermieter dagegen sperren würde, mindestens einen ordentlichen Anteil mit zu bezahlen.

Wer sein Haus so aufwändig in Stand setzt, liebt es und wird immer wieder gutes Geld für die Erhaltung ausgeben. Wäre er ein wirklich geiziger Mensch, hätte er wohl niemals das teure Material verwendet.

Wenn bereits im Mietvertrag festgelgt wurde, das der Mieter während der Mietzeit nur diese Farbe verwenden darf und bei Beendigung des Mietverhätltnisses die Wohnung renoviert zu übergeben ist, dann darf er das natürlich verlangen. Der Mieter hat diese Klausel ja einvernehmlich unterzeichnet. Was aber aus meiner Sicht unbedenklich wäre, ist ein vergleichbares Produkt mit gleichen Eigenschaften eines anderen Herstellers als Keim zu verwenden, welches nicht mit dem spezifizierten Produkt reagiert.

Keim wird fast immer von ausschreibenden Architekten, Bauleitern vorgegeben. Man kann dann aber meistens ein entsprechendes Produkt (Datenblätter vergleichen) verwenden. Allerdings würde ich auf jeden Fall ein Profi Produkt bevorzugen (Caparol, Sigma).