Darf der Vermieter hier Parkplatzmiete verlangen?

6 Antworten

Er darf keine Miete verlangen, weil dies einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Nutzer bedarf. Hier ist schon allein unklar, wie hoch die Miete sein soll.

Der Vermieter kann lediglich die Nutzung untersagen oder er einigt sich über einen künftigen Mietvertrag

emib5  05.01.2022, 13:02

Da dem Nutzer die Höhe der Miete und die Tatsache, dass es sich um einen Parkplatz handelt, der vermietet wird, könnte man in dem Einzelfall aber ggf. auf die Idee kommen, dass hier durch konkludentes Handeln ein Mietvertrag entstanden ist.

ChristianLE  05.01.2022, 13:27
@emib5

Wobei ich denke, dass das im Zweifel vor Gericht kaum Bestand haben dürfte. Der Vermieter hätte ja vorab nach Kenntnisnahme den Nutzer darauf hinweisen können.

Ja, klar. Der Mieter kann die Nutzung des freien Parkplatzes verbieten.

Für das illegale Nutzen, steht dem Vermieter auch eine Entschädigung zu.

DogDiego  05.01.2022, 11:58

Der Mieter kann die Nutzung des freien Parkplatzes verbieten.

Ja, und aus welchem Rechtsgrund ?

Hoich  05.01.2022, 14:18
@DogDiego

BGB § 858 Verbotene Eigenmacht

ChristianLE  05.01.2022, 13:28

Dem Vermieter würde hier höchsten ein Schadenersatz zu stehen. Die Frage ist nur: Welcher nachweisliche (!) Schaden ist ihm entstanden?

Rückwirkend könnte es schwierig werden, im Normalfall müsste so etwas dann ausgeschildert bzw. bekannt gemacht worden sein. In der Situation, dass der Mieter ja unzweifelhaft weiß, dass es sich hier um einen kostenpflichtig zu mietenden Parkplatz handelt, könnte man aber auch die Meinung vertreten, dass es dem Nutzer bekannt gemacht wurde.

Auf jeden Fall hätte der Mieter dort nicht ohne Einwilligung des Eigentümers parken dürfen, was er auch wissen muss. Und der Eigentümer kann sich gegen die Besitzstandsstörung zur Wehr setzen. Ggf. auch mit einem Anwalt und einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung. Das könnte teurer werden, als die Parkplatzmiete.

Ich würde versuchen mich gütlich zu einigen und ggf. einen Vergleich schließen.

Verlangen kann er viel, einen Anspruch hat er nicht.

Rückwirkend sicher nicht mangels Vereinbarung.

Aber er kann dem Mieter einen Mietvertrag für die Zukunft anbieten.

emib5  05.01.2022, 13:04

Evtl. könnte man in dem Einzelfall von konkludierten Handeln ausgehen.