Darf der Vermieter Hausverbot gegen meinen Freund aussprechen?

14 Antworten

  • du darfst selbstverständlich Besuch haben und dieser kann auch bei dir übernachten.

  • dein Vermieter kann deinem Freund keine Abrechnung schicken, weil er mit diesem keinen Mietvertrag hat.

  • schreib mal bitte, was der Vermieter dem Freund berechnet hat.

  • Mehrkosten durch den Besuch (Wasser, evtl. mehr Müll) berechnet der Vermieter normalerweise über die Abrechnung, die du bekommst.

  • Widersprech dem Hausverbot, da unbegründet.

ach ja, das ist kein Grund für dich fristlos zu kündigen.

bei den Nebenkosten ist es unerheblich, ob der freund im Mietvertrag steht. Es gibt entsprechende Gerichtsurteile. Es kommt nur darauf an, an wieviel Tagen im Jahr tatsächlich in der Wohnung ist. Hausverbot geht allerdings nicht. Allerdings kann der Vermieter die Nebenkosten nicht deinem Freund, sonder nur dir in Rechnung stellen und notfalls auch einkklagen.

wenn du einen mitvertrag abschließt als einzelperson und dein freund zieht praktisch mit ein, d.h. ist an den fast allen tagen bei dir und übernachtet bei dir, hat der vermieter die möglichkeit dich darauf aufmerksam zu machen, dass die zweite person nicht im vertrag mit angegeben ist, insbesondere dann wenn die Kosten für Wasser, Abwasser, Müll im Vertrag schon beinhaltet sind.

Wasser, Abwasser, Müll sind in der Regel immer in den Nebenkosten enthalten - es kommt darauf an, wie der Verteilerschlüssel lautet.

Selbstverständlich darfst du in deiner Wohnung Freunde empfangen. Auch für längere Zeit. Dein Vermieter ist einfach unmöglich. Wende dich notfalls an den Mieterbund.

Das freie Besuchsrecht steht jedem Mieter zu. Er hat über seine Wohnung das Hausrecht und kann demzufolge dort hineinlassen – oder auch nicht – wie es ihm gefällt, egal ob Zwei- oder Vierbeiner, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Besuch am Stück ist definiert maximal 4 bis 6 Wochen. Wenn dein Freund nun regelmäßig wöchentlich zwei bis 4 Tage bei dir ist und auch übernachtet, bleibt das Besuch. Eine Erhöhungsforderung des Vermieters für Miete oder Betriebskosten ist rechtlich nicht zulässig. Wenn er nun glaubt verhindern zu müssen oder zu dürfen, dass für deine Wohnung höhere Kosten anfallen und deshalb dir deinen Besuch auf dem Umweg über ein Hausverbot verbieten zu wollen, so ist das Rechtsmissbrauch und Diskriminierung. Damit macht er sich möglicherweise sogar strafbar. Gebe ihm das so schriftlich als Antwort auf sein Schreiben zur Kenntnis. Mehr nicht. Sollte er danach irgendwelche Repressalien anwenden (Kündigung?) so stellte er sich erneut ins Unrecht. Kündigungen müssen begründet werden (vermieterseitig, mieterseitig generell nicht, es sei denn es wäre eine fristlose). Besuch ist kein Kündigungsgrund. „Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszweck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein anderer Hausbewohner belästigt“. (Dieses Zitat habe ich im Web gefunden). Das LG Hagen (WuM 92, 430) urteilte, das das Hausrecht dem Vermieter gegenüber Besuchern des Mieters nur in Ausnahmefällen zusteht. Einen solchen sehe ich hier nicht gegeben. Freu dich also weiterhin auf deinen Freund und genießt die Zeit der Zweisamkeit ohne Sorgen.