Darf der Vermieter dass? Bodenbelag?

7 Antworten

Was steht denn im Mietvertrag bzgl. Bodenbelag? Steht drin, dass die Wohnung mit neuem Bodenbelag vermietet wird? Steht überhaupt drin, dass die Wohnung mit Bodenbelag vermietet wird und wenn ja, mit welchem?

dass wir am überlegen sind , das Mietverhältnis wieder aufheben zu wollen

Was meinst du mit aufheben? Zurücktreten? Sowas gibts im Mietrecht nicht.

dass wenn der Vermieter blöd handeln sollte , dass es sein kann dass wir
zumindest in der Wohnung für 3 Monate dann drinne leben müssten, wegen
der Kündigungsfrist.

Vertrag ist Vertrag. Das hat nichts mit blöd handeln zu tun, du hast einen Mietvertrag unterschrieben. Ihr müsst auch nicht in der Wohnung leben, aber ggf. für 3 Monate Miete zzgl. Nebenkosten zahlen.

Thorscha 
Fragesteller
 19.06.2016, 09:43

zum Thema Boden und Bodenbelag steht leider nichts im Mietvertrag. Klar ich weiß dass Vertrag ein Vertrag ist und anders würde es leider von den Kosten her leider nicht gehen, dass wir dort drinne leben müssten. Ich denke mir halt nur dass es ärgerlich wäre für den Vermieter wenn die komplette Wohnung in alt rosa gestrichen wird, denn soweit ich weiß, muss der Mieter die Wohnung nicht neu weiß streichen wenn es sich um beruhigende schlichten Farben handelt, und da der Ton Pastellig schlicht ist, spricht ja dann nichts dagegen

TrudiMeier  19.06.2016, 09:49
@Thorscha

Du willst also die Wohnung altrosa streichen um den Vermieter zu ärgern? Und du glaubst , das klappt? Auch wenn altrosa ein Pastellton ist und du die Wohnung frisch renoviert in weiß übernommen hast - ein Rückgabe in altrosa muss kein Vermieter akzeptieren. Die Wohnung muss in neutralen Farben zurückgegeben werden - und das ist altrosa mit Sicherheit nicht. Der Schuss geht unter Garantie nach hinten los.

Wenn im Mietvertrag nichts zum Bodenbelag steht, dann kann der Vermieter auch ohne Bodenbelag vermieten. Dir bleiben also folgende Möglichkeiten:

- Du akzeptierst das Angebot des Vermieters

- Du akzeptierst es nicht und verlegst auf eigene Kosten einen Bodenbelag nach deinem Geschmack

- Du kündigst die Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten.

Ich nehme an, dass ihr vor Abschluss des Mietvertrages nichts vereinbart habt und auch keine Details dazu im Vertrag stehen.

Das heißt normalerweise, dass du keine Kosten übernehmen musst und der Vermieter dir die Wohnung so übergeben muss, dass du einziehen kannst - sprich überall ein ordentlicher Fußboden verlegt ist.

Da du ihm bereits 500€ angeboten hast, käme es jetzt ziemlich blöd, die nicht zu bezahlen. Ich würde deshalb zumindest das bezahlen, aber darauf bestehen, dass alles ausgelegt wird.

Ich wünsch dir viel Glück mit der Wohnung!

Thorscha 
Fragesteller
 19.06.2016, 04:22

so habe ich es mir ja selber auch gedacht nur der Vermieter kommt da blöde entgegen, was ich sage , das halte ich auch, nur leider nicht alle Menschen:S

imager761  19.06.2016, 06:51

Das heißt normalerweise, dass (...) der Vermieter dir die Wohnung so übergeben muss, dass du einziehen kannst - sprich überall ein ordentlicher Fußboden verlegt ist.

Blödsinn: Vermietet ist, was bei Besichtigung und Mietvertrgsschluss vorhanden ist oder ausdrücklich mietvertraglich zugesichert wurde.

Hier eben kein Bodenbelag und schon gar keinen für 500 EUR in allen Räumen :-O

Gerhart  19.06.2016, 07:02
@imager761

Ich finde im Kommentar des FS nicht, dass eine Wohnung ohne Fussbodenbelag vermietet wurde. In der Phase zwischen Vertragsabschluss und Herausgabe der Mietsache an den Mieter sollte offensichtlich der Fußboden durch den Vermieter eingebracht werden. Nun will der Vermieter aber die Kosten mit Hilfe des Mioeters reduzieren.

Ein Indiviualvertrag über zu mietenden Wohnraum kann durchaus eine Beteiligung des Mieters an der Renovierung/Sanierung vorsehen. Wenn aber keine Summen genannt bzw. der Umfang von Arbeiten nicht exakt umrissen wurde, ist das eine Gummi, der in beide Richtungen beliebig gezogen werden kann. Stelle bitte die entsprechende Passage des Mietvertrages hier als Dokument zur Diskussion.

Ist das Wohnhaus ein Zweifamilienhaus? Wohnt der Vermieter mit im Haus? Wenn ja, kann vermutet werden, dass der Vermieter euch als Dumme gesucht hat um seine Immobilie kostengünstig zu verbessern, denn er könnte euch nach Einzug mit 6-monatiger Kündigungsfrist sofort wieder kündigen.

Wann sollte denn Einzug, also Mietbeginn laut Mietvertrag sein?

Thorscha 
Fragesteller
 19.06.2016, 09:38

Ja das ist ein zwei Familien Haus und der Sohn vom Vermieter wohnt über uns. Mietbeginn laut Mietvertrag ist der 1.9. entsprechende Passagen des Mietvertrages kann ich nacher mal reinstellen, da mein Partner noch schläft und den Mietvertrag weg gelegt hat

TrudiMeier  19.06.2016, 09:53
@Thorscha

Wenn der Mietbeginn der 01.09. ist , kannst du die Wohnung zum 30.09. kündigen sofern die Kündigung bis zum 3. Werktag im Juli beim Vermieter eingegangen ist. Das dürfte problemlos zu bewerkstelligen sein. Somit hättest du nur eine Monatsmiete zu zahlen, vorausgesetzt, der Vermieter hat sie nicht vorher schon weitervermietet. Was bei einer frisch renovierten Wohnung durchaus schnell gehen kann.

Gerhart  19.06.2016, 13:13
@Thorscha

Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Mietvertrag mit dem Vermieter aufgelöst werden.

Normalerweise Böden müßte der Mieter verlegen außer Schlafzimmer Abstellraum und Wohnzimmer alle ander Räume wie Badezimmer Küche und Flur ist sache des Vermieters 

Gerhart  19.06.2016, 06:43

Normalerweise muss der Vermieter eine Wohnung bestimmungsgemäß herausgeben, wenn alle Zimmer bewohnbar sind.

irdenart  22.09.2016, 20:46
@Gerhart

Fussboden ist per Gesetz Sache des Vermieters!!, und unterliegt deshalb auch nicht den Schönheitsreparaturen durch den Mieter.

Steht im Vertrag was von Beteiligungen an Sanierungsmaßnahmen? Speziell zum Fußboden? Steht drin, dass das "alles neu machen" von euch unterstützt werden muss?

Wenn nein, solltet ihr nichts zahlen brauchen. Aber ein Anwalt wird euch da besser helfen können.

Thorscha 
Fragesteller
 19.06.2016, 04:07

Beteiligung an Sanierungsmaßnahmen liegt bei 500 und zum Boden steht dort nichts drinne, auch nicht dass es unterstützt werden müss, Lese mir bevor ich was unterschreiben immer alles gründlich durch, daher kahm auch der Überraschungseffekt

FinnG  19.06.2016, 04:08

Beteiligung steht im Vertrag? Also die 500

Thorscha 
Fragesteller
 19.06.2016, 04:13

eine Beteiligung zum Boden steht da nicht drinne , im Vertrag steht auch nichts zum Thema Boden, nur die Sanierungsmaßnahmen im Jahr

Gerhart  19.06.2016, 09:04
@Thorscha

Einbringen des Fußbodenbelages in die Wohnung ist keine Sanierung.

500€ im Jahr - welches Jahr? oder gar jedes Jahr? Wer ist in dieser Wohnung für die Schönheitsreparatuern zuständig lt. MV?

Der Mietvertrag wird immer undurchsichtiger.

FinnG  19.06.2016, 04:15

Hmm. Fragt am besten einen Anwalt ;)