Darf der Nachmieter vor Mietbeginn ohne die Erlaubnis des Vermieters einziehen?

11 Antworten

naja das mi der küche ist so ne Sache wenn die wieder am Ende eingebaut werden muss besteht ein Sicherheitsrisiko und das wäre alles andere als Fachmännisch und wenn es dann zum unfall kommt haftet der Vermieter. Für die Küche jedoch gilt da der Mieter sie abgebaut hat haftet er für enstandende Schäden die beim Einbauen auffallen da der Mieter wohlkaum von allen Teilen Fotos gemacht hat die mit Datum belegt werden

Azubi2014m  18.08.2014, 10:32

Also wirklich immer in Hinterkopf behalten das Einbauen von einem Fachmann machen zu lassen. also das von der Alten. Für die Neue Küche die vom Mieter eingebaut wurde haftet der Mieter im Schadensfall eigentlich alleine. Das prob. ist du als Vermieter weißt nun davon also mal lieber mal beraten lassen wie dann der Fall aussieht. Ich glaub wohl kaum das die Mieter Fachmännische Kücheninstalleure sind

casala  18.08.2014, 10:37
@Azubi2014m

das mit der küche ist aber rechtswidrig. sie war mittlerweile eigentum des vermieters und darf keinesfalls ohne absprache vor vertragsbeginn abgebaut werden.

Nein, das dürfen sie selbstverständlich nicht. Sie haben einen Vertrag mit euch unterschrieben ab 01.09. und nicht früher. Das geht dann alles noch zu Lasten des alter Mieters.Ich würde mich da von einem Anwalt beraten lassen oder von jemanden von Haus&Grund

Ihr habe sehr fahrlässig gehandelt. Niemals darf ein Mieter seinem Nachmieter die Wohnungsschlüssel eigenmächtig aushändigen. Das entspricht schon einer Wohnungsübergabe. Ihr müsst zustimmen, wenn ein Mieter vor dem offiziellen Mietbeginn einziehen möchte und nicht der aktuelle Mieter. Er hat ohne Eure Zustimmung kein Recht, die angemieteten Räume vor dem Mietbeginn zu betreten. Ich finde das auch eine merkwürdige Vorgehensweise und sehr dreist von beiden Mietern, das lässt aus meiner Sicht als langjähriger Vermieter kein störungsfreies Mietverhältnis zu. Der sog. Noch-Mieter hat hier völlig eigenmächtig und sicherlich auch eigennützig gehandelt. Habt Ihr dem neuen Mieter überhaupt zugestimmt, Ihr braucht keinen Nachmieter vom Mieter zu akzeptieren! Es ist Euer Eigentum und Ihr bestimmt darüber, sonst niemand.

ChristianLE  18.08.2014, 10:39
Ihr habe sehr fahrlässig gehandelt.

Warum haben die Vermieter fahrlässig gehandelt, wenn die Vor- und Nachmieter irgend etwas ohne Kenntnis des Vermieters vereinbaren?

Habt Ihr dem neuen Mieter überhaupt zugestimmt, Ihr braucht keinen Nachmieter vom Mieter zu akzeptieren!

Es steht doch bereits in der Frage, dass hier zum 01.09. ein Vertrag mit den Nachmietern abgeschlossen wurde.

casala  18.08.2014, 10:42

ich denke nicht, daß das fahrlässig war. eher guten glaubens, daß alles seine geordneten bahnen geht. wenn der vormieter eine chance gesehen hat sich um einige € aus der alten miete zu erleichtern, ist da erstmal denen allein anzulasten.

die neumieter dürften sich da etwas leichtsinnig verhalten haben, da sie eure bestätigung wegen küchenabbau und vorfristiger nutzung nicht eingeholt haben.

HawaiiMyLove  18.08.2014, 10:47
@casala

Hier wurde sehr fahrlässig gehandelt, weil man den Noch-Mietern gegenüber nicht so aufgetreten ist, dass sie sich so etwas ohne vorherige Abstimmung mit den Eigentümern getraut haben. Niemals würde ich als Vermieter in den Urlaub fahren, ohne diese wichtigen Dinge VORAB geklärt zu haben! Die Kündigung war bekannt, auch dass in der Wohnung bis zum 01.09. noch viel zu erledigen ist und jetzt plötzlich kommt alles überraschend, das ist kein optimales Verhalten eines Vermieters, auch nicht gegenüber dem neuen Mieter, Leute!

imager761  18.08.2014, 10:54
@HawaiiMyLove
as ist kein optimales Verhalten eines Vermieters, auch nicht gegenüber dem neuen Mieter, Leute!

Unsinn: Mit gültigem Mietvetrag muss man garnichts weiter klären, da steht alles drin :-O Tatsächich darf der M dem NM die Wohnung zwar vorfristig überlassen, haftet aber dem VM gegenüber für alle unverändert bestehendenden Mietvertragspflichten bis zur Vertragsbeendigung.

Und wenn der NM ungefragt die im Eigentum des VM stehende EBK entfernt, baut der M die eben wieder zurück.

HawaiiMyLove  18.08.2014, 11:10
@imager761

Das ist doch Blödsinn und kann nur von jemanden kommen, der selbst kein Immobilieneigentum besitzt und nie Vermieter war, sonst kommt man nicht auf solche Kommentare.

HawaiiMyLove  18.08.2014, 11:14
@HawaiiMyLove

So bereitet man doch keine Wohnungsübergabe vor!

ChristianLE  18.08.2014, 11:45
@HawaiiMyLove

Was ist fahrlässig, wenn ich 14 Tage vor Mietende meines Mieters aus dem Urlaub zurückkomme? Der Mieter hat Anspruch auf die Wohnung bis 31.08.2014. Er haftet hierfür auch bis zur Rückgabe der Mietsache. Wenn er dem Nachmieter einen Schlüssel aushändigt, haftet er ebenso dafür. Weiterhin muss allein der Mieter dafür Sorge tragen, dass er zum Mietende die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergibt. Im schlimmsten Fall müssen die Vormieter wieder aus der Wohnung ausziehen.

Die Kündigung war bekannt, auch dass in der Wohnung bis zum 01.09. noch viel zu erledigen ist

woher weißt du, dass in der Wohnung viel zu erledigen ist? Hellseherische Fähigkeiten?

Das ist doch Blödsinn und kann nur von jemanden kommen, der selbst kein Immobilieneigentum besitzt

Dieser "Blödsinn", den imager761 geschrieben hat, ist geltendes Recht. Haftungsangelegenheiten sollten sich auch aus jedem Mietvertrag ergeben. Ich persönlich halte es für Blödsinn, dass ich - nach Deiner Aussage - meine Mieter gegen Mietende auf Schritt und Tritt verfolge, damit sie ja keinen Schlüssel an wen auch immer aushändigen.

Ach ja: ich verwalte einige hundert Wohnungen und habe diesen Blödsinn sogar in einer Berufsausbildung/Studium gelernt.

Natürlich kann dein Mieter die Wohnung vorzeitig dem Nachmieter zur Nutzung überlassen.

An euren unveränderten Mietforderungen einschl. BK-Vorauszahlungen, Mieterpflichten (Treppenhausreinigung), konkreter, d. h. persönlich vorzunehmender Rückgabe spätestens 01.09., Schadensbeseitigungs- und ggf. Renovierungspflichten und Zählerstände per Mietende ändert es aber rein garnichts, solange Mietvertrag bis 31.08., 24.00 Uhr besteht.

Über die (hoffentlich nachweislich) angekaufte Küche stand dem M ohne Zustimmung kein Abbau zu. Was der Nachmieter machte, fällt ihm zu: Da kann man wahlweise vom M Rückbau verlangen oder vom Übernahmevertrag zurücktreten, Kaufpreis erstattet und Entsorgung verlangen bzw. berechnen oder von der Kaution einbehalten.

G imager761.

Offizieller Mietbeginn wäre 01.09.2014 gewesen!!! Es wurde: - keine ordentliche Wohnungsübergabe des Vormieters - keine Schlüsselübergabe - keine Endabrechnung, da die Ablesefirma noch nicht mal da war - keine Kaution überwiesen

Da hier keine Schlüsselübergabe erfolgt ist, würde ich an den Vormieter herantreten und ihn hinsichtlich eines Abnahmetermines der Wohnung ansprechen. Für Dich ist momentan nur der Vormieter der Ansprechpartner. Dieser muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand an Euch herausgeben.

Kommen aber an das sie noch in der Wohnung Mängel gefunden hätten die wir beheben sollen.

Ignorieren, bzw. die Mieter darauf hinweisen, dass noch gar keine Wohnungsübergabe erfolgt ist.