ausbildung kündigung wegen fehler
hallo
mache momentan eine ausbildung un bin im 2. lehrjahr in einem laden. hatte schon einige gespräche mit meinem chef und mit meinen eltern, da mir die ausbildung überhaupt keinen spaß macht aber ich habe mit entschieden die restliche zeit noch durchzuhalten. leider ist mir vor kurzem ein fehler passiert. als ich einem kunden einen artikel verkauft habe und der kunde mit ec karte zahlen wollte, wurde durch einen fehler der vorgang abgebrochen und das geld wurde somit vom konto nicht abgebucht bzw der artikel wurde nicht bezahlt vom kunden.
meine frage: können azubis wegen solchen fehlern gekündigt werden?
klaus
4 Antworten
Gekündigt werden kann dir nicht. Es gibt sogenannten Kündigungsschutz für: Schwangere, Schwerbehinderte, Wehrpflichtige und eben auch Auszubildende. Wenn du also nicht mehr in der Probezeit bist (was ich nicht denke) müsste dir nicht gekündigt werden können.
Nein - ein Auszubildender kann für keine Fehler verantwortlich gemacht werden, es sei denn, es wird vorsätzlich ein Schaden zugefügt - die mit der Ausbildung beauftragten Mitarbeiter, haben die Verantwortung.
Vorsätzlicher Schaden: Du zertrümmerst z. B. den Computer oder unterschlägst Geld...
Was Dir passiert ist, ist nicht vorsätzlich - daher kannst Du dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden - der Bezahlvorgang hätte vom Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragten beaufsichtigt werden müssen - das gilt für jede Tätigkeit, die Du ausübst; wenn Du selbständig etwas ausführst, muß es kontrolliert bzw. beaufsichtigt werden...
Solange der Artikel nicht sehr viel Wert war, passiert sowas in jedem guten Geschäft mal. Gekündigt werden dürftest du dafür nicht.
Kein Mensch ist unfehlbar. Das müßte Dein Chef aber wissen.
was meinst du mit " es wird vorsätzlicj ein schaden zugefügt"? es kann sein dass das geld was durch den systemfehler nicht kassiert wurde "verloren" ist aber es war ja keine absicht
klaus