ausbildung kündigung wegen fehler

4 Antworten

Gekündigt werden kann dir nicht. Es gibt sogenannten Kündigungsschutz für: Schwangere, Schwerbehinderte, Wehrpflichtige und eben auch Auszubildende. Wenn du also nicht mehr in der Probezeit bist (was ich nicht denke) müsste dir nicht gekündigt werden können.

Nein - ein Auszubildender kann für keine Fehler verantwortlich gemacht werden, es sei denn, es wird vorsätzlich ein Schaden zugefügt - die mit der Ausbildung beauftragten Mitarbeiter, haben die Verantwortung.

was meinst du mit " es wird vorsätzlicj ein schaden zugefügt"? es kann sein dass das geld was durch den systemfehler nicht kassiert wurde "verloren" ist aber es war ja keine absicht

klaus

@Gamerklaus90

Vorsätzlicher Schaden: Du zertrümmerst z. B. den Computer oder unterschlägst Geld...

Was Dir passiert ist, ist nicht vorsätzlich - daher kannst Du dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden - der Bezahlvorgang hätte vom Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragten beaufsichtigt werden müssen - das gilt für jede Tätigkeit, die Du ausübst; wenn Du selbständig etwas ausführst, muß es kontrolliert bzw. beaufsichtigt werden...

Solange der Artikel nicht sehr viel Wert war, passiert sowas in jedem guten Geschäft mal. Gekündigt werden dürftest du dafür nicht.

Kein Mensch ist unfehlbar. Das müßte Dein Chef aber wissen.