Darf der Arbeitgeber Gleitzeit anordnen, wenn es keine Arbeit gibt?

ohwehohach  29.04.2022, 11:17

Kann es sein, dass Du Gleitzeit und Kurzarbeit verwechselst?

nidanoswir83 
Fragesteller
 29.04.2022, 11:40

Nein, wieso?

ohwehohach  29.04.2022, 13:37

Weil Gleitzeit doch bedeutet, dass die Arbeitszeit pro Tag festgelegt ist, aber nicht exakt Beginn/Ende: Ob Du um 7 oder 12 anfängst ist egal, solange die Stundenzahl passt.

nidanoswir83 
Fragesteller
 11.05.2022, 17:52

Wie auch immer, bei uns gibt es keine Kurzarbeit, im Gegenteil.D er AG hat einen Gleittag angeordnet. Es ist jetzt auch so durchgegangen. Ist aber egal, ich mache noch mehr als

4 Antworten

Darf der AG den AN nun per Gleitzeit so lange freistellen, bis das Gerät wieder funktionstüchtig ist?

Schlicht und einfach: Nein!

Es gehört, neben der Bezahlung des Entgelts, zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die vertraglich vereinbarten oder üblicherweise zu leistenden Arbeitsstunden zu beschäftigen und zu bezahlen. Beschäftigt der Arbeitgeber ihn aber nicht ausreichend oder nicht wie vereinbart/angeordnet - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann, z.B. weil es keine Arbeit gibt oder weil wegen einer defekten Maschine nicht gearbeitet werden kann - es kommt also jedenfalls nicht auf ein "Verschulden" des Arbeitgebers an), fallen die Konsequenzen aus der Nicht-Beschäftigung dem Arbeitgeber zur Last.

Der Mangel an Arbeit/Aufträgen, eine zu geringe Einteilung zur Arbeit, die Unmöglichkeit, zu arbeiten wegen einer defekten Maschine (und was es sonst noch für Gründe gegen kann), fällt in die Verantwortung des Arbeitgebers oder ist sein Betriebsrisiko, das er nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf!

Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Also:

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht annehmen (ihn also nicht beschäftigen) kann oder will, ihn für weniger Stunden beschäftigt als vereinbart, verstößt er - ob verschuldet oder nicht - gegen seine Vertragspflichten; er muss den Arbeitnehmer dann trotzdem so bezahlen, als würde der normal weiterarbeiten.

Der Arbeitnehmer muss die tatsächlich aber nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit eigenen Ansprüchen (Entgelt, Überstunden, Urlaub) verrechnen lassen.

Strenggenommen ist aber Voraussetzung (eigentlich), dass der Arbeitnehmer diesen Zustand (dass der Arbeitgeber ihn wegen des Mangels an Arbeit/Aufträgen nicht beschäftigt kann/will und ihn nach Hause schickt) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmt, sondern seine Arbeitskraft auch anbietet (obwohl auch das nicht immer zwingend erforderlich ist)!

Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug" in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot". Aber vielleicht/wahrscheinlich ist dem Arbeitgeber diese Voraussetzung auch überhaupt nicht bekannt.

Ob Du Dich mit Deinem "guten Recht" in der konkreten Situation aber gegen den Arbeitgeber behaupten kannst oder das überhaupt willst, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

nidanoswir83 
Fragesteller
 11.05.2022, 17:55

Danke für deine fundierte Antwort!

Eigentlich waren es drei Tage, aber die beiden letzten Tage bin ich einfach zur Arbeit gegangen und habe Schulungen gemacht.

nidanoswir83 
Fragesteller
 13.05.2022, 14:34
@GutenTag2003

Ich werde es dennoch gut sein lassen, da mein AG allgemein doch äußerst kulant ist.

GutenTag2003  13.05.2022, 14:35
@nidanoswir83

Das hört sich doch gut an und ist auch perspektivisch sicher eine gute Entscheidung. Solange sich Geben und Nehmen im Gleichklang befinden, sollte es auch gut sein.

Familiengerd  13.05.2022, 14:51
@GutenTag2003
Bei Überstunden irrt er

Wer irrt bei Überstunden?

Familiengerd  13.05.2022, 14:53
@nidanoswir83
Ich werde es dennoch gut sein lassen, da mein AG allgemein doch äußerst kulant ist.

Dann kann man als Arbeitnehmer über diesen einen Tag sicher leicht hinwegsehen.

GutenTag2003  13.05.2022, 14:56
@GutenTag2003

Immer wieder diese Leseprobleme 😂

Familiengerd  13.05.2022, 14:59
@GutenTag2003
Bei Überstunden irrt er

Hab ich mir wohl gedacht ...

Das musst Du aber mal erklären, wieso meine Aussage, dass derartige Minusstunden/Ausfallzeiten in der Verantwortung des Arbeitgebers nicht mit Ansprüchen des Arbeitnehmers verrechnet werden dürfen, nicht für Überstunden gelten soll.

Wo ist bei Überstunden als Anspruch (auf Ausgleich in Entgelt oder Freizeit) der grundsätzliche Unterschied zu anderen Ansprüchen wie Entgelt oder Urlaub?

Deine Aussage "Bei Überstunden irrt er" ist schlicht und einfach völliger Unsinn.

GutenTag2003  13.05.2022, 15:55
@Familiengerd
Deine Aussage "Bei Überstunden irrt er" ist schlicht und einfach völliger Unsinn.

Auch dabei irrst Du, wie so oft, wenn Du mit Lautstärke über Deinen Irrtum hinweg täuschen willst.

Familiengerd  13.05.2022, 16:12
@GutenTag2003

Welche "Lautstärke". Welcher "Irrtum"? Und wieso "wie so oft"?

Dann liefere doch mal eine Erklärung, dass der Arbeitgeber im Fragefall mit Überstunden verrechnen, das Betriebsrisiko entgegen Deiner eigenen Antwort also doch auf den Arbeitnehmer abwälzen dürfe!

Aber das kannst Du eben nicht - darum diese "windelweichen" idiotisch-albernen "Ausreden"! 🤣😝🤗

Es freut mich aber trotzdem, dass ich Dir noch etwas beibringen konnte, auch wenn Du es bisher noch nicht verstehst! Vielleicht wird's ja noch. 🤣

GutenTag2003  13.05.2022, 17:28
@Familiengerd
idiotisch-albernen "Ausreden"!

Damit hast Du Deine Bemerkungen richtig beschrieben.

Für Dich

Generell kann Ihr Chef entscheiden, wann Sie die Überstunden abfeiern müssen. Er muss allerdings Ihre Belange dabei ausreichend berücksichtigen. Zu diesem Entschluss kam das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2009 (Az. 9 AZR 433/08).

.

Überstunden auszugleichen ist kein Abwälzen des betrieblichen Risikos. Das solltest Du eigentlich wissen.

GutenTag2003  13.05.2022, 17:31
@GutenTag2003

Ergänzung ...

Sonst wären z.B. Arbeitszeitkonten rechtswidrig.

Familiengerd  13.05.2022, 18:30
@GutenTag2003
Überstunden auszugleichen ist kein Abwälzen des betrieblichen Risikos.

Das hat auch keiner behauptet.

Aber das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Abbau von Überstunden anordnet, um damit Minusstunden auszugleichen, die in seiner Verantwortung liegen. Wenn er nämlich Überstunden für diese Minusstunden anrechnet, dann setzt er vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit für diese Minusstunden an!

In diesem Fall würde er das Betriebsrisiko selbstverständlich auf den Arbeitgeber abwälzen, genau so, als würde er einen Urlaubstag für für einen in seiner Verantwortung liegenden Minustag anrechnen.

Generell kann Ihr Chef entscheiden, wann Sie die Überstunden abfeiern müssen.

Das bestreitet auch keiner - aber: siehe oben!

Es ist schon erstaunlich, mit welchem unsinnigen Eifer Du bemüht bist, Sachverhalte aus ihren Zusammenhängen zu reißen oder in falsche Zusammenhänge zu stellen.

Sonst wären z.B. Arbeitszeitkonten rechtswidrig.

Was für ein Blödsinn!

Was hat die Möglichkeit zur Führung eines Arbeitszeitkontos damit zu tun, dass es dem Arbeitgeber nciht erlaubt ist, mit Überstunden aus diesem Arbeitszeitkonto Minusstunden, die in seiner Verantwortung liegen (Annahmeverzug oder Betriebsrisiko), auszugleichen? Nichts!

Damit hast Du Deine Bemerkungen richtig beschrieben.

Anders als Du musste ich keine Ausreden für unsinnige Behauptungen erfinden!

Du blickst ja überhaupt nicht mehr durch!! Das tut mir aber so was von leid!🤣😂😜

Es freut mich trotzdem, dass ich Dir in Deiner Unwissenheit und Deinem starrsinnigen Irrtum noch etwas beibringen konnte!

GutenTag2003  13.05.2022, 18:37
@Familiengerd
Das hat auch keiner behauptet.

Du schon, schon vergessen?

Du bist ja köstlich und amüsierst (nur noch).

Dass Du Dich als "keiner" bezeichnest. Soweit würde ich niemals gehen. Allein schon aus Gründen der Höflichkeit. Im Gegensatz zu Dir, der außer pöbeln kaum etwas ausläßt.

GutenTag2003  13.05.2022, 18:41
@GutenTag2003

Ergänzung:

😂😂😂 Selbstbeherrschung ist nicht Deine Stärke

Familiengerd  13.05.2022, 19:09
@GutenTag2003
"Das hat auch keiner behauptet."
Du schon, schon vergessen?

Nein, das habe ich nicht behauptet.

Denn es ging um den Zusammenhang mit vom Arbeitgeber zu verantwortenden Minusstunden.

Und diesen Zusammenhang blendest Du wieder einmal aus - aus Verwirrung, was ich nicht glaube, oder manipulativ mit perfider Absicht (Goebbels könnte das auch sehr gut) Formulierungen aus ihrem Zusammenhang reißend.

der außer pöbeln kaum etwas ausläßt

Richtig: "außer [also ohne] pöbeln". 🤣

Du bist ja köstlich und amüsierst (nur noch).

Das freut mich aber für Dich! Das trifft übrigens auch auf Deine "Bockschüsse" und Winkelzüge zu.

Und was hat es mit "Selbstbeherrschung" in diesen Zusammenhängen auf sich?

GutenTag2003  13.05.2022, 19:17
@Familiengerd
Das freut mich aber für Dich! Das trifft übrigens auch auf Deine "Bockschüsse" und Winkelzüge zu.

Für Ahnungslose und Leseschwächelnde wie Dich, mag das so scheinen. Vor allen Dingen, wenn man wie Du gerne am Thema vorbei rennt und statt dessen Phrasen drischt um Eindruck zu schinden.

Familiengerd  13.05.2022, 19:40
@GutenTag2003

Es freut mich trotzdem, dass ich Dir in Deiner Unwissenheit und Deinem starrsinnigen Irrtum noch etwas beibringen konnte!

Und lerne weiter fleißig von Goebbels!

GutenTag2003  13.05.2022, 21:05
@Familiengerd
Und lerne weiter fleißig von Goebbels!

Du meinst, dass ich so werde wie Du?

Ne danke, es reicht wenn Du sein gelehriger Schüler warst.

Familiengerd  13.05.2022, 22:32
@GutenTag2003

Es freut mich trotzdem, dass ich Dir in Deiner Unwissenheit und Deinem starrsinnigen Irrtum noch etwas beibringen konnte, Du kleiner J.G.!

GutenTag2003  13.05.2022, 22:34
@Familiengerd
Du kleiner J.G.!

Ja Du großer J.G. Der Stachel muss sehr tief in Dir sitzen, dass Du wieder so ausrastest.

Du solltest Dich schämen, falls Du weißt was das bedeutet.

Bist Du sicher, das Du in der richtigen Zeit lebst?

Familiengerd  14.05.2022, 10:21
@Familiengerd

Jedenfalls wende ich nicht das Mittel sachfremder "Argumente", verfälschter Zusammenhänge und Sinnverdrehungen an, wie Du es tust, um Deine ganz einfach falsche Behauptung "Bei Überstunden irrt er" zu retten. Denn DAS ist demagogisch!

Es freut mich trotzdem, dass ich Dir in dieser arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte.

Im Übrigen empfehle ich Dir die Lektüre des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" und - als nur ein Beispiel aus dem Internet - des Artikels "Minusstunden: Was darf der Arbeitgeber, was nicht?" aus https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/minusstunden-was-darf-der-arbeitgeber-was-nicht/ .

Falls keine andere Arbeit zu tun ist, Ja.

Familiengerd  29.04.2022, 15:11

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch!

Erstens ist der Arbeitgeber nicht zur kurzfristigen Anordnung von Betriebsferien berechtigt; zweitens fällt der beschriebene Sachverhalt (wie schon von GutenTag2003 festgestellt) unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Der Arbeitnehmer ist also trotz des Ausfalls der Maschine und der Unmöglichkeit, seine Arbeitsleistung zu erbringen, so zu bezahlen, als hätte er "ganz normal" gearbeitet.

Darf der AG den AN nun per Gleitzeit so lange freistellen, bis das Gerät wieder funktionstüchtig ist?

Das darf er, muss die Zeit dennoch bezahlen.

Das unternehmerische Risiko darf er nicht au den Mitarbeiter abladen.

BAG, Urteil vom 09.07.2008, 5 AZR 810/07 - HENSCHE Arbeitsrecht

Ja, er darf sogar bis 2/3 von deinem Urlaub bestimmen. Also könnte er dich auch in Urlaub schicken...

GutenTag2003  29.04.2022, 11:37

Es geht nicht um Betriebsferien,

blacksheepkills  29.04.2022, 11:38
@GutenTag2003

Dann sind eben jetzt Betriebsferien... :)

Egal, das mit der Gleitzeit geht schon klar!

GutenTag2003  29.04.2022, 11:39
@blacksheepkills

Das unternehmerische Risiko darf er nicht auf den Mitarbeiter abladen.

.. zumal Urlaub durch den Mitarbeiter nicht organisiert / geplant werden kann/konnte.

Familiengerd  29.04.2022, 15:10

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch (wie auch Dein ergänzender Kommentar)!

Erstens ist der Arbeitgeber nicht zur kurzfristigen Anordnung von Betriebsferien berechtigt; zweitens fällt der beschriebene Sachverhalt (wie schon von GutenTag2003 festgestellt) unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Der Arbeitnehmer ist also trotz des Ausfalls der Maschine und der Unmöglichkeit, seine Arbeitsleistung zu erbringen, so zu bezahlen, als hätte er "ganz normal" gearbeitet.