Mein Ex hat Schulden unter meinem Namen gemacht, die teils tituliert gegen mich waren, kann ich noch was machen?

4 Antworten

Der entscheidende Punkt ist: Du kannst das Geld womöglich von ihm zurückfordern.

Dafür, dass du dich nicht damals von Anfang an gewehrt ist, kannst du gegenüber den Gläubiger gar nichts zurückfordern. Das wäre nur möglich, wenn das alles auf deiner alten Adresse passiert wäre (also insbesondere die Briefkaskaden) und du beispielsweise nicht mehr dort gewohnt hattest.

Ansonsten würde ich hier, wenn du Dinge hast, die das untermauern, mal über eine Strafanzeige gegen den Ex nachdenken. Das ist Betrug, was er da gemacht hat. Das solltest du ggf. mit deinem Anwalt besprechen. Denn wenn er bei der Anzeige geständig ist, macht es deine Argumentation, warum du das Geld zurückforderst, deutlich leichter. Es kann aber auch sein, dass dein Anwalt ihn erst mal so anschreibt, um so eine falsche Reaktion zu provozieren. Halt irgendetwas, womit man ihn zu einem Eingeständnis zwingt, dass er da was böswilliges gemacht hat.

Das Problem ist am Ende: Es steht Aussage gegen Aussage. Und wenn er am Ende sagt "Das war alles so abgesprochen und nun willst du ihm aus Rache nachträglich eines auswischen", was entgegnest du dann?

Ich will jetzt nicht sagen, dass du nicht auf deinen Anwalt hören willst. Aber manchmal empfehlen Anwälte Dinge, die nur schwer funktionieren, denen ist es egal, solange sie Geld dafür kriegen. Anwälte kommen so oder so an ihren Lohn. Sei also realistisch und lasse dir gut erklären, wie dein Anwalt ggf. ein gericht überzeugen will, dass er und nur er das war und er nie die Erlaubnis hatte dafür.

Also du kannst das Geld natürlich von Ihm zurückfordern. Die Frage ist ob du beweisen kannst das nur er alleine das Geld genutzt hat.

Der Rechtsanwalt wird deinem Ex ein Schreiben senden und wenn dieser nicht passend reagiert Klage bei Gericht einreichen. Danach ein Verfahren, wenn es überhaupt einen ausreichenden Anfangsverdacht gibt und dann entscheidet der Richter. Dieser wird wahrscheinlich empfehlen das ihr euch einigt, wenn das nicht möglich ist und du es halbwegs belegen kannst würde ich vermuten es kommt ein anteiliger Deal dabei raus.

Falls was bei ihm zu holen ist kannst du es von ihm evt. wiederholen.... er kann aber einfach behaupten du wusstes von allem... dann müsstest du ihn verklagen mit zweifelhaften ausgang... und dann wäre noch das größte problem.. bei so leuten ist meistens dauerhaft nix zu holen... also kannst das Geld vermutlich abschreiben.

Vom ex schriftlich nachweisbar das Geld zurück fordern. Fristsetzung.

Darauf hinweisen das Du mit dem Gedanken spielst bei Fristverstreichung Anzeige zu erstatten.