Cousine zweiten Grades?

9 Antworten

Das kommt darauf an. Das Erben geht nach Ordnungen, wobei jede Ordnung alle Nachfolgenden ausschließt.

  1. Ordnung die Abkömmlinge also Kinder und falls verstorben jeweils deren Kinder usw.
  2. Ordnung die Eltern ( also den Bruder ihres Großvaters und seine Frau / Partnerin ) und falls verstorben jeweils deren Kinder usw.
  3. Ordnung die Großeltern und falls verstorben jeweils wieder deren Kinder usw. ( das wäre ihr Urgroßvater).

Sie gehören zur 3. Ordnung, da der Großvater der Erblasserin ihr Urgroßvater ist.

Kommt darauf an, wenn sie keine Kinder, die Eltern und Großeltern verstorben sind und auch keine Geschwister mehr leben, dann könnte es unter Umständen sein, dass du etwas erbst.

Nein, das ist sehr unwahrscheinlich, dass du da die einzige Verwandte bist.

Nein. Nur wenn Du im Testament bedacht bist.

Gesetzliche Erbschaft geht so: erst Partner, und oder danach Kinder, dann die Eltern, und dann erst Geschwister (jeweils wenn vorhanden). Also bei dir unwahrscheinlich.

Das wäre übrigens Deine Tante, nicht Cousine...

Nur wenn alle Anverwandten von ihr bereits verstorben sind.

Somit eher unwahrscheinlich.

Es sei denn, du bist im Testament bedacht.