Copyright Skript Uni?

1 Antwort

Können kann man das mit Strg + C und Strg + V.

Dürfen darf man das laut UrhG zunächst nicht, siehe UrhG § 15 Allgemeines in Verbindung mit UrhG § 16 Vervielfältigungsrecht.

Aber es gibt Ausnahmen, siehe UrhG Gesetzlich erlaubte Nutzungen. Hier von Interesse ist sicherlich UrhG § 51 Zitate. Dazu wichtig sind auch UrhG § 62 Änderungsverbot und § 63 Quellenangabe.

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  03.09.2020, 10:57

Allerdings schreibt dieses Paper (https://www.jura.uni-muenchen.de/pub-dokumente/201411/20141104173112.pdf) über den urheberrechtlichen Schutz von Formeln:

"Nur die Ausdrucksform begründet den Schutz, nicht der Inhalt (näher zu dieser Unterscheidung beim Schutzbereich). Beispiel: kein Urheberrechtsschutz der Formel e = mc2, so genial sie auch sein mag."

Allerdings ist die Verwendung von Zahlen und mathematischen Zeichen eine sprachliche "Ausdrucksform", die geschützt sein kann laut UrhG § 2 https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html). Siehe dazu dieses Paper https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/klass/arbeitsmaterialien/sommersemester_2017/urheber-_und_verlagsrecht/_2_-_das_werk_-_teil_2.pdf):

"Auch ist die von dem Schöpfer gewählte Sprache unerheblich. Es kann sich um eine lebendige oder eine tote Sprache handeln, um eine Fantasiesprache oder auch eine Programmiersprache. Schließlich genügen auch durch Zahlen, mathematische Formeln, Blinden- oder Gebärdensprache ausgedrückte Inhalte diesem Erfordernis. Entscheidend ist allein, dass das Werk auf irgendeine Weise sinnlich wahrnehmbar geäußert wurde und von irgendjemandem seinem Inhalt nach verstanden werden kann."

Wilson3637 
Fragesteller
 04.09.2020, 06:20
@GerdausBerlin

eine Sprachliche Ausdrucksform kann geschützt sein? Ab wann ist denn eine Zahl/Formel eine Ausdrucksform und ab wann nur Inhalt?

GerdausBerlin  06.09.2020, 00:34
@Wilson3637

Der Inhalt kann keine Form sein, höchstens eine annehmen. Einen technischen oder einen naturwissenschaftlichen Inhalt kann ich durch eine Formel ausdrücken - oder durch eine andere. Eine solche Kombination aus Inhalt und Form kann - so meine Quelle oben - urheberrechtlich geschützt sein als Werk im Sinne von § 2 Geschützte Werke.

Und jenseits des Urheberrechts gibt es noch die wissenschaftliche Gepflogenheit und für Studenten gar die Pflicht, für jegliche Übernahme von Dritten (ob es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt oder nur um einen Inhalt) eine Quelle anzugeben und eine Fundstelle.