Campingplatz; Hauptwohnsitz; Finanzamt?

3 Antworten

Nur mal zur Info: es gibt zahlreiche Campingplätze, wo Leute auch ihren Hauptwohnsitz haben können. Hier am Ort gibt es derer z.b. einige. Am Eingang des Campingplatzgeländes hat jeder seinen Briefkasten, so daß die Post auch zugestellt werden kann.

Wegen der schwierigen Wohnungsituation leben hier nicht wenige ganz offiziell und korrekt gemeldet auf dem Campingplatz. Das ist aber nicht auf jedem Campingplatz möglich. Es gibt auch welche, wo im Winter das Wasser abgestellt wird. Und Dauerwohnen nicht toleriert wird.

Stell dir das nicht so einfach vor. Zunächst brauchst du ja einen Wohnwagen. Dann einen Stellplatz auf einem Canpingplatz. Nicht jeder CP läßt Leute über das ganze Jahr auf diesem Wohnen. Wenn du einen CP gefunden hast musst du den WW dahin bringen. Der WW muß natürlich eine Haftpflichtversicherung haben.

Wenn du dann was kochen oder mal heizen möchtest brauchst du ja Gas. Insofern muss der WW auch eine Gasprüfung vorweisen. Und dann sollte der WW auch Winterfest gemacht werden, wenn du in der Zeit noch auf dem Platz wohnst.

Wenn du dann dort wohnst musst du deine Adresse natürlich auch anmelden. Der Rest läuft dann schon von alleine.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Muss ich beispielsweise das Finanzamt wechseln und macht so ein Finanzamt sowas überhaupt mit?

Die Zuständigkeit eines Finanzamts bei der Einkommensteuer richtet sich danach, wo sich der Wohnsitz befindet bzw. wo der Steuerpflichtige seinen ständigen Aufenthalt hat, § 19 Abgabenordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html