campingplatz betriebskosten umlegen auf pacht?

1 Antwort

Hallo,

  • Betriebs- oder Nebenkosten sind Kosten, die entstehen um einen Betrieb betreiben zu können.
  • In der Regel geht es hierbei um Verbrauchskosten die von der Allgemeinheit verursacht werden.
  • Hierzu gehören z.B. -Müllabfuhr oder die nächtliche Beleuchtung des Campingplatzes

  • Für eine Leistung für die der Nutzer bereits gezahlt hat, kann in den Allgemeinen Betriebskosten nicht noch einmal eine Bezahlung berechnet werden.

  • Dies trifft auf die Nutzung der Waschmaschinen gegen Bezahlung zu.
  • Ebenfalls nicht zu den Neben- oder Betriebskosten gehört der Betrieb eines Restaurants.
  • Der Pächter eines Campingplatzes kann nicht für Unwirtschaftlichkeit eines Restaurants, bzw. die Vermietung von Waschmaschinen verantwortlich gemacht werden.
  • Wenn die Pächter sich durch Zahlungen an den Verlusten beteiligen sollen, müsste der Betreiber im umgekehrten Falle die Pächter auch an den Gewinnen beteiligen.

  • Jeder kennt von zuhause die Nebenkostenabrechnung

  • Im Grunde geht es beim Campingplatz um nichts anderes
  • Die Betriebskosten werden durch die Mieter geteilt
  • Die einzelnen Posten sowie die Gesamtsumme die von den Stadtwerken in Rechnung gestellt wurde muss der Vermieter ebenfalls nachvollziehbar offen legen
  • Aber kann der Vermieter z.B. nicht alle Wohnungen vermieten oder er hat Verluste durch Mietschulden, kann der Vermieter diese Verluste doch nicht einfach auf die restlichen Mieter umlegen.

-Vermieter, sowie Campingplatzbetreiber sind Unternehmer! - Ein Unternehmer trägt auch das Risiko Verluste zu machen! - Verluste aus Vermietung und Verpachtung kann der Unternehmer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, an das er seine Umsatzsteuer zahlen muss.

  • Auch die Anschaffung von Geräten wie einen Traktor, kann der Betreiber nicht so ohne Weiteres als Betriebskosten auf die Pächter umwälzen, denn in der Regel wird er diese "Abschreiben", dass heißt für einen gewissen Zeitraum weniger Steuern zahlen müssen.

  • Auch in diesem Fall würde er doppelt kassieren.

Wenn es nicht durch die Pachtverträge geregelt ist, hat der Verpächter zwar das Recht die Pacht anzuheben, aber die von dir aufgezählten Posten kann er nicht als Nebenkosten geltend machen.

Sollte sowas doch passieren, solltet ihr euch mit mehreren zusammen tun und mal zu einem Steuerberater gehen.

hallo topheat, ich möchte mich bei dir recht herzlich für die sehr interressanten und ausführlichen antworten auf meine frage bedanken!! damit kann ich was anfangen und bin froh das ich hier im forum gelandet bin.
Lg nordensee