Bußgeldbescheid wegen falsch parken - was passiert, wenn ich als Fahrzeughalter keine Aussage dazu mache, weil ein Familienangehöriger den Verstoß begangen hat?
Gemäß Bescheid muss ich als Fahrzeughalter Familienangehörige nicht benennen, wenn sie den Verstoß begangen haben. Was könnte das für mich für Folgen haben?
10 Antworten
Ich hatte überlesen, dass es um das Parken geht!
Zunächst versucht man, den Schuldigen zu finden. Über den Anhörungsbogen. Gibst du dort niemanden an und die Ermittlung des tatsächlichen Falschparkers ist zu mühsam, zu aufwändig oder es droht die Verjährung, greift die Halterhaftung.
Gruß S.
Dann zahlst du als Halter.
ok, vielen Dank für die schnelle Antwort
Es geht nicht um Blitzer, sondern Falschparker. Scheint ein Unterschied zu sein
Dann musst du zahlen.
Beim ersten Mal wahrscheinlich gar nichts. Im Wiederholungsfall 'darfst' du dann möglicherweise ein Fahrtenbuch führen.
Schnell aber falsch. Siehe Halterhaftung.
ok, vielen Dank für die schnelle Antwort