Frage zur Unfallflucht / Probezeitverlängerung?
Ich habe Unfallflucht begangen (nur ein Zaun und habe mich am nächsten Tag gemeldet).
Nach 4 Wochen habe ich Post von der Staatsanwaltschaft , dass das Verfahren gemäß §153 eingestellt wird und es nach §43 zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weitergeleitet wird.
Nun habe ich Post von dem Landratsamt bekommen einen Bußgeld bescheid von 55€ gemäß §17 OWiG und die Strafprozesskosten tragen muss von 25€.
Jetzt ist meine Frage ob wegen der Probezeit noch etwas kommt bzw. für was die Geldstrafe überhaupt ist.
3 Antworten
Ich behaupte, Du hast verdammt viel Glück gehabt.
Das Strafverfahren wurde ohne Folgen eingestellt,
das OWi-Verfahren kostet Dich lediglich 55€, es gibt aber keinen Punkt und somit auch keine Probezeitmaßnahmen.
Die 55€ sind für Deine Fahrlässigkeit die zum Unfall führte.
Oh das wäre schön
Moin,
evtl kommt noch was zivilrechtliches Wegen des Zauns hinzu, bzgl des Strafrechts/OWi würde ich mal dem anderen Beitrag hier vertrauen.
Wenn das Verfahren eingestellt ist, ist es damit endgültig erledigt und es erfolgt auch keine Verurteilung wegen Fahrerflucht...Glück gehabt.
§17 OWiG gibt aber kein Vergehen an sondern regelt nur, dass ein Bußgeld verhängt werden darf. Hier bezieht es sich darauf, dass die 55,- rechtmäßig gefordert werden.
Wofür das Bußgeld verhängt wird, müsste in einem anderen Paragraphen stehen.
Da du aber keinen Punkt bekommst und offensichtlich auch keinen A-Verstoß begangen hast, kommst du zu 95% einfach so davon.