Bundesstraßen Auffahrt wenden?
Heute habe ich wegen einem Polizeiauto fast einen Unfall gebaut. Ich bin von der Bundesstraße ab gefahren und das Polizei auf die Bundesstraße diese hat dann aber auf meine Seite gelenkt und an der Auf und Abfahrt gewendet!!! Ohne Blaulicht oder anderes. Danach hat mir der Beifahrer Polizist ein klares Zeichen gegeben das ich vorbei fahren sollte (vorbei winken) ich fuhr los und auf einmal fuhr der Polizeiwagen auch los... und ich habe den Schock des Lebens bekommen. Wer hätte eigentlich Schuld gehabt, wenn es gekracht hätte??
6 Antworten
den Schuldigen hätte dann eine andere Besatzung ausfindig gemacht
ohne genaue Kenntnisse wage ich da keine Aussage
Ich bin mir nicht sicher. Aber da der Polizist ein Zeichen gemacht hat und man ja der netten Polizei nicht wiedersprechen sollte bzw generell solche Zeichen im Straßenverkehr denke ich wäre die Polizei schuld.
Auch die Polizei muss sich an die Stvo halten, selbst mit Blaulicht haben Sie nicht automatisch Vorfahrt.
Darum geht es doch eigentlich nicht! Das Problem ist doch, daß die Büttel automatischen Anspruch auf Recht haben. Und auch wenn so was durch eine andere Streife aufgenommen wird... Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Hätte es geknallt, hätte der Fragesteller seine liebe Not gehabt zu seinem Recht zu kommen! Auch wenn die Büttel eindeutig Unfallverursacher gewesen währen.
Verursacher wäre der Streifenwagen, bzw. der Fahrer gewesen. Inwieweit dir eine Teilschuld zugesprochen würde, ist schwer zu vorhersagen, aber 10 Prozent sind es immer.
auch ohne blaulicht und martinshorn wirst du es verdammt schwer haben, bei einer unverschuldeten kollision mit einem streifenwagen die schuld der polizei zuzuordnen.
es sei denn, du hast einen pfarrer, einen richter und einen arzt als beifahrer dabei, die etwas mehr glaubwürdigkeit als zeugen in die waagschale werfen können.
Ja aber dort war sogar eine durchgestrichene Linie hätten sie sowieso nicht rüber fahren dürfen...
§35 (1) StVO.
Für einen Nichtbeteiligten ist es nicht feststellbar, ob eine konkrete Nichteinhaltung hiervon gedeckt ist oder nicht.
Der Vorrang entsteht beim Verwenden von Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn.