Bürge zur Hochzeit?

4 Antworten

Er soll der Bürge sein. Man kann ein Visum zum Kennenlernen ( bis 6 Monate) bekommen. Dafür braucht man einen Bürgen der bestätigt, dass er für alle Kosten die die Frau verursachen könnte aufkommt. Arztrechnungen, Unterhalt etc. Kein Land lässt Sozialfälle einreisen, wenn es nicht Flüchtlinge sind.

franzi111  20.09.2014, 11:06
Er soll der Bürge sein

Wahrscheinlich reicht sein Einkommen dafür nicht.

Goodnight  20.09.2014, 11:48
@franzi111

Das ist aus der Frage nicht ersichtlich.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Sie weisen Ihr aktuelles monatliches Einkommen (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentennachweise o.ä; bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen) und die Höhe Ihrer Miete bzw. die Belastungen Ihrer Wohnung nach und verpflichten sich schriftlich, für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sorgen. Diese Erklärung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB), die für den gesamten Aufenthalt in Deutschland gilt.

Für den Fall, dass die Person, für die Sie sich verbürgt haben, in Deutschland irgendwelche Sozialleistungen (Sozialhilfe, Krankenhilfe, usw.) in Anspruch nimmt, kann die Stelle, die die Leistung gewährt hat, Sie haftbar machen. Das gilt auch für den Fall, dass die eingeladene Person die Bundesrepublik Deutschland nicht wieder freiwillig verläßt und abgeschoben werden muss. In diesem Fall würden sie für die Abschiebungskosten herangezogen.

Sie müssen in der Lage sein, die Verpflichtung auch zu erfüllen, d.h. Ihr monatliches Einkommen muss höher sein als der Betrag, den Sie und ggf. Ihre Familie benötigen, um zu leben und zu wohnen. Die genau erforderliche Höhe Ihres Einkommens berechnen wir im Einzelfall.

Bezieher von Sozialhilfe (auch ergänzend) oder Arbeitslosenhilfe können keine Verpflichtungserklärung abgeben!

mehr unter http://www.info4alien.de/84/coesfeld.htm

Ob es rechtens ist, weiss ich nicht, aber wenn er darauf abzielt, DICH als Bürgen zu engagieren, solltest du ablehnen. Du bürgst für das (politisch und sozial) einwandfreie Verhalten dieser Frau, und die kennst du ja gar nicht (denk ich mal).

Laß Dich nicht dazu verleiten, Dich als Bürge anzubieten. Soll er doch Verwandte, Bekannte fragen. Nicht, daß Du später für alles aufkommen mußt.