Grundstücksgrenzen und Rechte und Pflichten
nach dem Vermessen der Grundstücksgrenzen kam auf, das mein direkter Grundstücksnachbar, dies ist die Gemeinde in der ich wohne, der Straßenverlauf um 100% auf einer Länge von ca. 30 mtr auf meinem Grund und Boden verläuft. Dies ist der Gemeinde seit mind 5 Jahren bekannt. Auch der nächste Grundnachbar hinter der Straße nimmt noch Fläche von mir in Besitz. Die Straße ist eine Sackgasse und endet bei dem Nachbarn der meine Flächen in Besitz genommen hat. Dieser hat auf meinem Grundstück (Flurnummer) kein Geh- und Fahrtrecht. Eine Grundstücksvermessung in kompletten Umfang konnte nicht durchgeführt werden da unser Nachbar, nicht die Gemeinde!, auf unserem Grundstück einen Weidezaun gestellt hat. Somit sagte der Vermessungbeamte das durch die Besitznahme keine Vermessung auf diesen Grundstück durchgeführt werden kann.
Nachfolgend jetzt meine Fragen: 1. Darf ich die Straße sperren 2. Wer ist mein Verhandlungspartner, der direkte Grundnachbar oder der Nachbar wo die Straße endet? 3. Wie komme ich zu meinen Grundstücksgrenzen 4 Kann ich dem Nachbar die Durchfahrt verwehren
1 Antwort
wieso sollte eine Grenzfeststellung nicht möglich sein? Wenn du diesen Auftrag gibst, muß der Nachbar seine Zustimmung zum Betreten seines Grundstückes geben. natürlich muß er zuvor darüber informiert werden. Die restlichen Fragen müssen eventuell vor Gericht geklärt werden. Es kann nicht sein, dass ein Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hat auf sein Grundstück zu gelangen. Wenn dem so ist, müssen Änderungen an den Grundstücken vorgenommen werden. im Zweifelsfall wirst du gegen Entschädigung zwangsenteignet