Bruder erbt Haus, will mich nicht auszahlen?

15 Antworten

Wie die rechtliche Situation ist, läßt sich aus Ihrer Frage gar nicht ableiten, es ist hier völlig unkar wie genau es im Testament geregelt ist. Das müßte man aber wissen und man müßte wissen, wer derzeit im Grundbuch steht.

mein Bruder erbt das elterliche Haus will mich nicht zur hälfte auszahlen bzw.

Das ist nach deutschen Recht gar nicht möglich, da man nicht einzelne Gegenstände erben kann.

Vielmehr geht der Nachlass zunächstmal automatisch als Ganzes auf den/die Erben über.

Die Zuordnung einzelner Gegenstände kann dann über Teilungsanordnungen oder Vermächtnisse erfolgen, wobei es sich um Forderungen gegen den/die Erben handelt oder der Erben untereinander handelt. Eventuell entstehen auch noch Pflichtteilsansprüche. Anders als beim Erbe selbst, passiert da aber nichts automatisch.

mögliche Beispiele:

1.) Sind sind beide Erben und die Zurodnung des Hauses ist eine Teilungsanordnung. Dann gehört das Haus der Erbengemeinschaft und ihr Bruder hat den Anspruch auf Übertragung gegen Ausgleichszahlung. Für die Eintragung ins Grundbuch braucht ihr Bruder dann Ihre Zustimmung oder ein rechtskräftiges Urteil. Es ist aber auch schon vorgekommen, das das Grundbuchamt das Grundbuch da fälschlicherweise ohne Zustimmung der Erbengemeinschaft ändert.

2.) Der Bruder ist als Alleinerbe eingesetze und sie sind nicht bedacht worden. Dann haben sie Anspruch auf den Pflichtteil.

3.) Der Bruder ist als Alleinerbe eingestz worden und Sie sind mit einen Vermächtnis bedacht. Dann können sie das Vermächtnis oder den Pflichtteil einfordern.

Uns erst einmal erklären, ob euer Vater gestorben und ein entsprechendes Testament zuzugunsten deines Bruders verfaßte oder noch lebt, es aber ihm bereits lebzeitig übertragen will.

Dann, ob damit ein Wohnungsrecht, sogar Pflegpflicht vereinbart wurde und was das Haus deiner Meinung nach Wert ist.

Genau diese Informationen würde ein Rechtsanwalt auch verlangen, bevor er irgendeine Auskunft zu geben in der Lage wäre.

Und schon könnten die 15.000 EUR durchaus ein realistischer Wert sein, den er auszubezahlen hätte?

nimm dir einen Anwalt---- der klärt dich über alles weitere auf

Dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Und mitd em Wissen erstmal in Ruhe mit Bruder verhandeln.

Manchmal nutzt es schon,w enn man seine Rechte kennt und auf der Basis redet.

... seine Worte; ich zahl dich nicht aus (

Mit einem Anwalt sprechen. Hier wirst du keine ordentliche Antwort bekommen, denn Anwälte dürfen dich hier nicht beraten.

Da ich allerdings solche Problematiken mit Erbe und Familie kenne, würde ich mich an deiner Stelle mit deinem Bruder hinsetzen und über alles sprechen. Denn: Lasst es nicht zu einem Familienstreit kommen. Ihr seid Brüder und habt das gleiche Blut in euch...

....habt das gleiche Blut in euch... also in jedem fließt biologisch was anderes, ja?

Wenn das überall so einfach wäre, dies ist ja das Problem weil sich die Fronten so verhärtet haben.

Dann hätten die Anwälte meine Arbeit mehr...