bis zu welchen Monat ist mein als schwangere vom jobcenter noch vermittelbar?

4 Antworten

Wenn man kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt, endet die Vermittlung spätestens 6 Wochen ( Mutterschutz ) vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt.

Im ALG - 2 Bezug muss man der Vermittlung auch bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nicht zur Verfügung stehen, hätte aber bei Bedürftigkeit weiterhin Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter.

Grundsätzlich bis zum Tag der Entbindung - Schwangerschaft heißt nicht unvermittelbar zu sein; es sei denn ein Arzt verhängt ein (teilweises) Beschäftigungsverbot. Darauf sollte aber insofern verzichtet werden, wenn ein Ruhen des ALG-I droht; hier sollte man sich lieber (häufiger) arbeitsunfähig schreiben lassen.

Die Vermittelbarkeit hat aber i. d. R. ein Ende bei Beginn der Mutterschutzfrist vor der Entbindung; hier darf eine Schwangere nur beschäftigt (und damit vermittelt) werden, wenn Sie auf die Mutterschutzfrist verzichtet.

Während der Mutterschutzfrist nach der Geburt darfst Du nicht beschäftigt werden (Beschäftigungsverbot) - hier ruht das ALG-I.

Das Problem bei arbeitslosen Schwangeren ist:

Wenn man nicht mehr vermittelbar ist, erhält man kein ALG-I und auch kein Krankengeld; das Mutterschaftsgeld tritt erst mit Beginn der Mutterschaftsfrist ein. Das Mutterschaftsgelt ist so hoch wie das ALG-I.

Bis zum Beginn der Mutterschutzfrist sollte man i. d. R., aus finanzieller Sicht, möglichst vermittelbar bleiben; ansonsten ruht das ALG-I. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch teilweise festgestellt werden, damit man das ALG-I weiter erhalten kann. Ab Beginn der Mutterschutzfrist vor der Entbindung kann man dann Mutterschaftsgeld beziehen; dann hätte man keine finanziellen Nachteile.

Und in der Praxis dürfte es ja doch eher so aussehen, daß es schwierig sein dürfte als (ggf. sogar sichtbare) Schwangere eingestellt zu werden; daher dürften Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur eher systembedingt erfolgen, als das sie tatsächlich zum Erfolg führen würden, wenn die Schwangere das nicht will.

Man muß als Schwangere nur aufpassen, daß man nicht vorzeitig aus dem ALG-I ausscheidet.

Wie Du vorgehen solltest, hängt natürlich in erster Linie von Dir ab - wenn Du gerne weiter arbeiten möchtest, dann sollte man auch versuchen einen Job während er Schwangerschaft zu bekommen - schwer aber nicht unmöglich.

frag doch einfach beim jobcenter nach.  arbeiten gehen kann man bis der mutterschutz beginnt. ob man da aber als schwangere überhaupt vermittelbar ist, steht auf einem anderen blatt...

Schwangerschaft ist keine Krankheit. Jetzt ein Kind auszubrüten, nur um sich vor einem Job zu schützen - das wird nicht funktionieren.

Warum solltest Du nicht vermittelbar sein? Ein kluger Arbeitgeber wird Dir einen Zeitvertrag über 6 Monate geben (inkl. 6 Monate Probezeit) und ist Dich wieder los, bevor der Bauch zu dick wird.

Und wenn es keinen Job gibt, so ist auch das kein Problem für's Jobcenter: Dann steckt man Dich halt in irgendeine nichtsfördernde Maßnahme, damit die Statistik Dich nicht als arbeitslos führt...

Jedenfalls wirst Du nicht däumchendrehend zu Hause rumsitzen dürfen, es sei denn, Du legst ein ärztliches Attest vor.