Darf ich als hartz4 empfänger ebay geschäfte machen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Regelrecht regelmäßige E-Bay-Geschäfte? Nein.

Das wird als Einkommen berechnet, muß angegeben werden und Dir abgezogen. Aber 100,- Euro pro Monat sind zumindest abzugsfrei.

Falls es Dir jedoch darum geht, einfach nur Dein privates Hat und Gut zu verkaufen, dann Ja. In diesem Fall handelt es sich nämlich nur um eine Umwandlung Deines Vermögens.

Wie wird das unterschieden? Falls Du ständig etwas irgendwo einkaufst, um es dann mit Gewinn wieder zu verkaufen, dann ist es Einkommen. Falls Du plötzlich 100 Uhren verkaufst, dann wird auch von einem Geschäft ausgegangen.

Wenn Du aber mal Deine alte Kaffemaschine verkaufst oder Deine Kuscheltiersammlung aus Deiner Kindheit, dann brauchs Du da keine Bedenken zu haben. Zumindest wäre es nicht gerechtfertigt, wenn das JobCenter meint, Dir das in Rechnung zu stellen...

Übrigens: E-Bay wird von den JobCentern in dieser Hinsicht kontrolliert.

Gruß, Soulbridge

Warum nicht??

Egal wv Euro Hauptsache du machst dort keine Schulden^^

Wenn Du keinen 1-Euro-Job hast und Dir damit die Freigrenze verdienst, dann müsstest Du es eigentlich behalten dürfen - meine Meinung

du darfst da verkaufen aber nicht zuviel verdienen glaube da gilt diese summe die man auch sonst dazu verdienen darf ohne was abgezogen zu bekommen - weiss aber nicht wieviel das genau ist ;-)

jaein. Wenn du nur ab und zu sachen verkaufst von geringen wert ja. Wenn das häufiger vorkommt und der sachbearbeiter stutzig wird kann er dich auffordern nachweise über den anschaffungswert zu erbringen damit du keinen gewinn hast. Wenn du gewinn hast wirst du ohnehin gewerbe anmelden müssen.