Bis wie viel uhr darf man mit 12 ohne Eltern (laut Gesetz) draußen bleiben?

7 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Regel, allerdings wenn die Polizei dich um 12 kontrolloliert könnte es sein, dass die dich nach hause schicken, weil deine Eltern eine Sorgfaltspflicht dir gegenüber einhalten müssen.

Man darf bis zu keiner bestimmten Uhrzeit draußen bleiben, aber irgendwann kann die Polizei einen halt nach Hause schicken, wenn sie dich treffen.

peterobm  02.07.2017, 13:56

bekommt er die Polizeibegleitung bis nach Hause ... die Eltern wird es freuen

In Deutschland solange es deine Eltern erlauben.

Es gibt keine gesetzliche Ausgangsperre für Personen, egal wie alt diese sind.

Solange wie es deine Eltern erlauben.

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen ( in Deutschland ) fürs reine " draußen sein ".

Es gibt Regelungen im Jugenschutzgesetz für Veranstaltungen, Kinos, Kneipen ect. , aber nicht für den Auffenthalt in der normalen Öffentlichkeit.

Du darfst draußen bleiben, solange Du willst bzw. solange es Dir Deine Eltern erlauben. Für das alleinige Rausgehen gibt es keine rechtliche Grenze.

Was allerdings rechtlich festgelegt ist, ist das Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen (Restaurants, Discos, etc.). Das ist mit 12 Jahren noch sehr beschränkt - in den meisten Fällen bist Du allerdings auf eine sorge- bzw. erziehungsberechtigte Person zur Begleitung angewiesen.

Siehe dazu auch hier:
http://www.jugendschutz-aktiv.de/de/informationen-fuer-eltern-und-erziehende/jugendschutz-rechner.html

NetzBeratung  02.07.2017, 19:06

Kleine Korrektur

Restaurants - also reine Speisegastronomie - ist nicht beschränkt.

Beschränkungen gelten für "Tanzlokale", auf heutigem Deutsch "Discos" oder "Clubs", und für Nachtlokale/Bars.

Willibergi  02.07.2017, 19:09
@NetzBeratung

Siehe auf der oben verlinkten Seite.

Für Gaststätten bei Kindern mit 12 Jahren gilt:

Ihr Kind darf sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungbeauftragten Person nur zwischen 5.00 und 23.00 Uhr aufhalten und auch nur dann, wenn es zum Essen oder für ein Getränk dort ist oder wenn es auf Reisen ist. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf sich Ihr Kind zeitlich unbeschränkt in Gaststätten aufhalten. Das gilt auch, wenn es an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnimmt.

Unbeschränkt ist also nur der Aufenthalt in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

das Gesetz sind die ELTERN, die bestimmen wie lange ihr rausdürft

das JuschG kommt da nicht zur Anwendung