Arbeitsunfall während Weiterbildung über Arbeitsagentur
Hallo, ich nehme zur Zeit an einer Weiterbildung teil, die von der Arbeitsagentur vermittelt wurde, während der das ALG1 gezahlt wird. Jetzt hatte ich einen Unfall während der Weiterbildung: bin in der Pause im Gebäude auf dem Weg zum Pausenhof gestürzt. Ist dies jetzt auch ein Arbeitsunfall, auch wenn es in der Pause geschah? Man kann ja theoretisch die Pause auch im Raum verbringen, geht aber meist auf den Hof. Ist keine große Verletzung, werde wohl in ca. 6 Wochen wieder ganz fit sein, wahrscheinlich werde ich einige Tage/1Woche krankgeschrieben, muß nur ein paar Wochen eine Schiene tragen, wahrscheinlich folgt keine OP. Muß ich irgendetwas besonderes beachten wenn dies ein Arbeitsunfall ist und ich arbeitssuchend bin, aber der Unfall in der Weiterbildung (Pause) passierte? Bekomme ich wenn ich zb. 1 Woche krank bin dasselbe Geld wie Höhe des ALG1? Dann steht im Unfallbogen der Berufsgenossenschaft noch dass der Bogen erst bei einer Arbeitsunfähigkeit über 3 Tagen abgeschickt werden muß, läuft es dann nicht als Arbeitsunfall wenn ich weniger als 4 Tage AU bin? Würde mich freuen wenn sich hier jemand auskennt und mir etwas dazu sagen kann, hierfür vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Hoi.
Man muss einen Arbeitsunfall nur dann bei der BG mit einer Unfallanzeige melden, wenn die AU länger als drei Tage dauert. Sonst reicht die Angabe beim Arzt, dass das ein Arbeitsunfall war.
Ja, du bist versichert, auch auf dem Weg zur Pause. Und: ja, auch bei einer Weiterbildung bist du versichert: §2 Abs.1 Nr.14 SGB VII
Personen, die
a) ...
b) an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches zuständigen Träger oder einen nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger gefördert wird, "
Gute Besserung Loki
Hallo,
lieben Dank euch allen für eure Antworten!
Viele Grüße
Da gibts zum Teil so Haarspaltereien, dass Arbeitsunfall nur am Arbeitsplatz (z.B. Unfall in Kantine ist kein Arbeitsunfall). Normalerweise ists während ALG 1 genauso wie bei nem regulären Job: Bis zu 6 Wo gibt es den normalen Satz, danach weniger. Wenn Du was abschickst, mach Dir immer ne Kopie (mal so als Tipp). Und heb generell alles auf, was Du in dem Zusammenhang an Briefen etc kriegst. ist egal ob Job oder sonstwas immer besser.
Es ist ein Arbeitsunfall und den Bogen der BG musst du ausfüllen ! An deinem Alg ändert sich nichts Nur du musst keine behandlungskosten tragen und auch keine Zuzahlung leisten
Grundsätzlich zählt die Pause zu der Maßnahme dazu, ist also entsprechend versichert.
Damit Du absolut nichts falsch machst empfehle ich Dir, morgen früh mit Deinem Sachbearbeiter in der Agentur zu sprechen. Er wird Dir sagen was zu tun ist oder auch nicht. So bist Du immer auf der richtigen Seite.
rufe morgen bei Krankenkasse Arge an oder frag dort wo du die Weiterbildung machst an