Arbeitsunfall während Weiterbildung über Arbeitsagentur

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Man muss einen Arbeitsunfall nur dann bei der BG mit einer Unfallanzeige melden, wenn die AU länger als drei Tage dauert. Sonst reicht die Angabe beim Arzt, dass das ein Arbeitsunfall war.

Ja, du bist versichert, auch auf dem Weg zur Pause. Und: ja, auch bei einer Weiterbildung bist du versichert: §2 Abs.1 Nr.14 SGB VII

Personen, die

a) ...

b) an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches zuständigen Träger oder einen nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger gefördert wird, "

Gute Besserung Loki

Hallo,

lieben Dank euch allen für eure Antworten!

Viele Grüße

Da gibts zum Teil so Haarspaltereien, dass Arbeitsunfall nur am Arbeitsplatz (z.B. Unfall in Kantine ist kein Arbeitsunfall). Normalerweise ists während ALG 1 genauso wie bei nem regulären Job: Bis zu 6 Wo gibt es den normalen Satz, danach weniger. Wenn Du was abschickst, mach Dir immer ne Kopie (mal so als Tipp). Und heb generell alles auf, was Du in dem Zusammenhang an Briefen etc kriegst. ist egal ob Job oder sonstwas immer besser.

Es ist ein Arbeitsunfall und den Bogen der BG musst du ausfüllen ! An deinem Alg ändert sich nichts Nur du musst keine behandlungskosten tragen und auch keine Zuzahlung leisten

Grundsätzlich zählt die Pause zu der Maßnahme dazu, ist also entsprechend versichert.

Damit Du absolut nichts falsch machst empfehle ich Dir, morgen früh mit Deinem Sachbearbeiter in der Agentur zu sprechen. Er wird Dir sagen was zu tun ist oder auch nicht. So bist Du immer auf der richtigen Seite.

rufe morgen bei Krankenkasse Arge an oder frag dort wo du die Weiterbildung machst an