Bin ich bald Obdachlos?


07.03.2020, 17:46

Allerdings habe ich so ein schlechtes Gewissen meiner Mutter gegenüber, nehme ich ihr dann ihr Geld weg? Nutze ich sie dann nicht aus?

13 Antworten

Kann ich einfach zum Jugendamt gehen?

Ja, dafür ist das Jugendamt da.

Allerdings habe ich so ein schlechtes Gewissen meiner Mutter gegenüber, nehme ich ihr dann ihr Geld weg? Nutze ich sie dann nicht aus?

Wieso? Eher sollte sie doch wohl ein schlechtes Gewissen haben, weil sie umzieht und für Dich als Minderjährigen kein Platz zur Verfügung stellt.

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig Dir gegenüber, notfalls ab zum Anwalt

LouPing  07.03.2020, 17:51

Und wer zahlt den Anwalt?

ChristianKlaus  07.03.2020, 17:52
@LouPing

man kriegt prozesskostenbeihilfe

LouPing  07.03.2020, 17:56
@ChristianKlaus

Lies dir bitte die Bedingungen dafür durch.

DerHans  07.03.2020, 18:50
@ChristianKlaus

Was nützt das, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind. Der Vater zahlt jetzt 100 € und könnte dann auch nicht mehr leisten.

Sofort zum Jugendamt gehen- Da deine Mutter dich im Stich lässt, musst Du auch auf sie keine Rücksicht nehmen.

Was solltest Du ihr wegnehmen? Das Kindergeld gehört dem Kind und nicht den Eltern. Auch der Unterhalt vom Vater ist für das Kind!

Ja, gehe zum Jugendamt. Die helfen Dir garantiert. Es gibt da mehrere Möglichkeiten.

Hast Du denn nie mit Deiner Mutter darüber gesprochen, was sie sich dabei denkt. Noch bist Du schließlich minderjährig und auch später ist sie Dir gegenüber unterhaltspflichtig, so lange Du in der Ausbildung bist. Mehr als ein Minijob ist Dir nicht zuzumuten und selbst das kann vor dem Abitur schon zu viel sein.

Aber wie gesagt, gehe zum Jugendamt.

Ich wünsche Dir viel Kraft und vergiss das schlechte Gewissen Deiner Mutter gegenüber, denn dieses schlechte Gewissen sollte sie Dir gegenüber haben!

Nadelwald75  07.03.2020, 18:24

.........Das Kindergeld gehört dem Kind und nicht den Eltern. Auch der Unterhalt vom Vater ist für das Kind!..............

Zur Ergänzung genauer:

Die Eltern sind unterhaltspflichtig. Die Unterhaltszahlung und das Kindergeld stehen dem zu, der konkret für das minderjährige Kind sorgt.

Zuständig ist das Jugendamt, dem Rechenschaft abgelegt werden muss.

Ist das Kind volljährig, dann endet die Unterhaltspflicht und das Kindergeld. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig, kann aber beraten.

Beides wird allerdings gezahlt, wenn das Kind in Ausbildung ist, und zwar der Unterhalt direkt an das Kind, das Kindergeld maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres an die Eltern - je nachdem, wo das Kind lebt.

Wenn das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes gehen soll, vermindert sich die Unterhaltszahlung um diesen Betrag.

iQhaenschenkl  07.03.2020, 21:27
@Nadelwald75

Noch ist sie ja nicht volljährig!

Nadelwald75  07.03.2020, 23:18
@iQhaenschenkl

Aber in drei Monaten! Und da hat sie jetzt nicht mehr lange Zeit, um das Jugendamt noch einzuschalten.

iQhaenschenkl  08.03.2020, 00:32
@Nadelwald75

Das Jugendamt reagiert in Echtzeit, also sofort!

Du solltest unbedingt zum Jugendamt gehen. Nicht zuletzt um deine Unterhaltsansprüche geltend zu machen ab 18! Da du Schüler unter 18 bist, steht dir (bzw. bekommt es noch deine Mutter) derzeit Unterhalt von deinem Vater zu, da du noch bei der Mutter wohnst. 100 Euro sind viel zu wenig! Also warum zahlt er nicht mehr?

Ab 18 sind BEIDE Elternteile dran mit zahlen. Wenn deine Mutter dich also alleine zurück lässt, dann darf sie an dich 860 Euro zahlen inkl. Kindergeld. Da der Weg vom Elternhaus zur Schule aber dann zu weit ist, kannst du auch Schülerbafög beantragen, das Kindergeld auf dich umleiten. Wichtig wäre es jetzt erstmal, dass du mit dem Jugendamt über die Situation sprichst, man dort deine Unterhaltsansprüche berechnet und du dann die Forderung ab 18 an die Eltern weitergeben kannst. Und mit 1400 ist deine Mutter auch nicht so einfach raus wenn du noch Schüler bist. Du bist zwar nicht mehr privilegiert, weil du dann nicht mehr Zuhause wohnst, aber kein Richter der Welt würde deine Mutter damit davon kommen lassen, wenn sie dich einfach grundlos vor die Tür setzt und meint sich der Unterhaltspflicht entziehen zu können.

Anstelle des Jugendamtes, der bessere Weg, wäre ein Anwalt. Du holst dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht, gehst damit zum Anwalt und verklagst die Eltern auf Unterhalt.

Deine Mutter kann dich zwar mit 18 vor die Tür setzen, da du dann volljährig bist und du hast auch keinen Anspruch bei ihr zu wohnen, aber das entbindet sie noch lange nicht von ihrer Unterhaltspflicht!

Ein schlechtes Gewissen musst du nicht haben. Deine Eltern sind verpflichtet dich zu unterstützen bis deine Erstausbildung beendet ist. Für das Studium später kannst du BAföG beantragen. Hier würde ich gleich versuchen elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Dann wird sich das Land mit deinen Eltern vor Gericht streiten, wenn sie zahlungsfähig sind, aber nicht zahlen wollen.

lolipop00liftz 
Fragesteller
 07.03.2020, 22:34

Schülerbafög bekomme ich nicht da ihre neue Wohnung nicht viel weiter weg ist von der Schule als die jetzige.

Kessie1  07.03.2020, 22:36
@lolipop00liftz

Aber dennoch kannst du beim Antrag darauf hinweisen, dass deine Mutter dich nicht bei sich wohnen lassen will und du so gar keine Chance hast ins Elternhaus zurück zu kommen. Auch dann kann eine Ausnahme gemacht werden und es kann dir Schülerbafög bewilligt werden! Umso wichtiger, dass du jetzt schon mit dem Jugendamt sprichst, damit die dir ggf. eine Bescheinigung für das BAföG Amt mitgeben.

lolipop00liftz 
Fragesteller
 07.03.2020, 22:35

Mein Vater zahlt nicht mehr da er kein Einkommen besitzt (Schwarzarbeit)

Kessie1  07.03.2020, 22:39
@lolipop00liftz

Nicht dein Problem! Er muss ALLES unternehmen um den Kindesunterhalt zahlen zu können und sei es einen Minijob nebenbei zu machen. Hätte sich deine Mutter schon längst drum kümmern müssen :-(.

Und auch ab 18 hast du Anrecht auf einen unbefristeten Titel! Gehe zum Anwalt.