"Bildung und Teilhabe" auch ohne Hartz 4?

3 Antworten

Meines Wissens reicht es auch aus wenn ihr Wohngeld und oder Kinderzuschlag bekommt,es muss also kein ALG - 2 bezogen werden !

Such dir im Internet mal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag,evtl.könnt ihr ja zumindest das beantragen und bekommen,dann wird es auch was mit der Teilhabe.

Wenn ihr keinerlei Leistungen bezieht, gibt es wahrscheinlich auch keine Unterstützung in dem Bereich.

Du kannst ja mal beim Jobcenter nachfragen, ob das auch möglich ist, wenn man gering verdient.

Ich glaube aber, dass das nicht möglich ist, für die Leute ist dann z.B. die Ersparnis an den Schulbüchern gedacht.

Wenn es mit dem Geld gar nicht mehr hin haut, musst du dann wohl aufstockend Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Auch wenn die Frage etwas älter ist, hier nochmal zusammenfassend, wann Anspruch auf Bildung und Teilhabe bestehen kann:

Die Kinder müssen entweder Regelleistungen nach dem SGB II (Paragraph 19 Abs. 2 i. V. m. 28 SGB II) oder SGB XII (Paragraph 34 SGB XII) oder Wohngeld oder Kinderzuschlag (Paragraph 6b BKGG i. V. m. 28 SGB II) oder Leistungen nach dem AsybLG (Paragraph 2 Abs. 1 bzw. 3 Abs. 3 AsylbLG i. V. m. 34 SGB XII) erhalten. Das sind die Regelfälle.

Sonderfälle sind: Menschen in stationären Einrichtungen durch Paragraph 27b Abs. 2 S. 1 SGB XII. Pflegekinder unter Bezug von SGB II, WoGG bzw. BKGG nach Paragraph 10 Abs. 3 SGB VIII. Oder für Geringverdiener nach Paragraph 28 SGB II i. V. m. 5 ALG II-V. Wobei hierbei eine klassische Berechnung von ALG II Voraussetzung ist und die Bedarfs für Ausflüge, Klassenfahrten und Mittag einen Bedarf auslösen müssen.