Bildrechte Comic auf Flyer?

2 Antworten

Nur für eine öffentliche Verbreitung des Flyers benötigt ihr eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.

"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn Euch die Rechte an einem Bild nicht gehören, dürft Ihr es nicht einfach so vervielfältigen. Vermutlich wird bei einer so kleinen Veranstaltung nichts passieren, aber Deutschland ist leider voll von Anwälten, die nichts besseres zu tun haben, als solche Dinge abzumahnen. Von daher solltet Ihr drauf achten, Bilder zu nehmen, die für kommerzielle Nutzung freigegeben sind.