BID - BAYERISCHER INKASSO DIENST - TOCHTER FIRMA v.1+1 telefon....betrüger od.ehrlicher abzocker?

1 Antwort

Im Grunde ist das doch ganz einfach festzustellen, ob man eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist oder nicht.

Wenn du keine Zahlungsverpflichtung eingegangen bist, kannst du diese Inkassomitteilungen ignorieren.

Hast du allerdings versäumt eine Rechnung zu zahlen und bekommst eine Mitteilung von einem Inakssobüro, dann solltest du genau prüfen, ob die aufgeführten Mahnkosten rechtlich haltbar sind.

In vielen Fällen werden viel zu hohe Mahnkosten und Gebühren von den Inkassobüros in Rechnung gestellt, die man nicht zahlen muss.