BG Rente, Unfallrente, ab wann? Wer beantragt die? Wie lange? BG zögert hinaus?

4 Antworten

Solange Verletztengeld gezahlt wird, gibt es keine Rente. Erst wenn die Zahlung von Verletztengeld ausgelaufen ist, wird festgestellt, inwieweit du noch arbeitsfähig bist und eine andere Tätigkeit ausüben kannst.

Die Einschränkung die du bei der Ausführung einer Tätigkeit haben musst, muss mindesten 20% betragen, um einen Rentenanspruch zu haben.

Dein Arbeitsunfall ist der BG gemeldet und diese leitet alle weiteren Massnahmen ein.

Auch die Massnahmen, welche nach Beendigung der Verletztengeldzahlung erforderlich werden.

Solange Verletztengeld gezahlt wird gibt es keine Rente.

Fristen kann man da keine setzen, weil man nicht voraussehen kann, welche Zeit der Heilungsprozess in Anspruch nimmt.

Du musst dich also gedulden bis der Heilungsprozess als beendet festgestellt wird.

Der Rentenanspruch wird erst nach Ende der Verletztengeldzahlung geprüft, weil eine möglicherweise zu zahlende Rente immer erst nach dem Ende des Verletztengeldbezugs beginnt.

In deinem Fall wird also auch erst nach Ende der Verletztengeldzahlung geprüft, ob du einen Anspruch auf Rente hast.

Die BG prüft den Anspruch von Amts wegen, also auch ohne Antrag. Sie bekommt mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit Informationen von den behandelnden Ärzten, ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) besteht und ob zum Beispiel eine Begutachtung erforderlich ist, um die Minderung der Erwerbsfähigkeit besser einschätzen zu lassen.

In deinem Fall zögert also niemand, es ist schlichtweg überhaupt noch nicht Zeit, über Rente zu entscheiden.

Solange du Anspruch auf Verletztengeld hast, wird keine Rente festgestellt. Hierdurch wird per Gesetz vermieden, dass du doppelt Leistungen beziehst - einmal wegen der Arbeitsunfähigkeit und einmal wegen der Funktionseinschränkungen durch die Unfallfolgen.

Die MdE muss mindestens 20% betragen, damit du einen Anspruch auf Rente hast.

Berechnungsgrundlage ist außerdem ⅔ des Bruttojahresverdienstes aus dem Jahr vor dem Monat des Versicherungsfalles.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
quanghan 
Fragesteller
 26.03.2022, 13:36

Ich danke dir für die Informationen!

Die Unfallrente muss auf jeden Fall vom Verletzten bei der BG beantragt werden. Dazu genügt zunächst auch ein formloses Schreiben mit z.B. folgendem Inhalt: Hiermit beantrage ich Unfallrente. Senden Sie mir die notwendigen Formulare bitte zu.

Vorher kann man sich diese Fragen stellen: Wird oder wurde Verletztengeld gezahlt? Während der Zahlung von Verletztengeld gibt es keine Rente.

Ist die Behandlung der Folgen des Arbeitsunfalls abgeschlossen oder ist dies noch nicht der Fall?

Kann die letzte Arbeit wieder aufgenommen werden? Falls ja: Vollziehung, Teilzeit oder stundenweise?

Sind Rehabilitationsmassnahmen durchgeführt worden, falls ja mit welchem Ergebnis und welcher Prognose?

quanghan 
Fragesteller
 25.03.2022, 14:15

Guten Tag,

ja es wurde verletztengeld gezahlt, bzw. Besteht immer noch! Bin jetzt 2 jahre wegen des Unfalls krank geschrieben.

mache zur Zeit hamburger Modell in einer anderen Tätigkeit als die vorige. Aber gleicher Arbeitgeber!!!

reha war ich und bin nebenbei noch in ambulante Therapie.

es wäre nett wenn Sie mir da weiter helfen könnten.

herzlichen Dank!

DerHans  26.03.2022, 08:46
@quanghan

Die MdE wird erst nach Abschluss der Heilbehandlung festgestellt. Eine Begrenzung von 78 Wochen, wie beim Krankengeld gibt es nicht.

expertsv  25.03.2022, 22:49

Ein Antrag muss nicht zwingend gestellt werden und es gibt auch keine Formulare hierfür. Die BG prüft von Amts wegen - also ohne Antrag - den Anspruch auf Rente nach Beendigung der Verletztengeldzahlung. Wenn eindeutig kein Anspruch besteht, wird jedoch oft auf einen Bescheid verzichtet. Bei solch lang laufenden Fällen wie diesem hier ist eine Entscheidung über Rente, höchstwahrscheinlich mit vorheriger Begutachtung, zu erwarten.

Wenn Du in der stufenweisen Wiedereingliederung bist wird ja weiterhin Verletztengeld gezahlt. Und solange Verletztengeld gezahlt wird, kann es keine Rente geben.