Bezahlt die Versicherung einen Blechschaden bei einem Fahranfänger?
Nabend, ich habe vor ein paar Stunden dich meine Fahrkünste ein kleines missgeschick erlaubt. Nachdem ich ein freund nachhause gebracht habe, wollte ich rückwärts aus seiner Einfahrt raus fahren.danach bin ich noch ein paar Meter nach hinten gefahren um die nächste Strasse zu erreichen. Zu dem Zeitpunkt parkte aber ein anderes Auto auf meiner fahrseite, welches ich übersah. Dunkelheit+ Unachtsamkeit = 2 kaputten Stossstangen oder wie das eine Teil beim Kofferaum heisst. Naja zurück zu meiner Frage bezahlt das die Versicherung oder kann ich mich bald Air Berlin nennen?
9 Antworten
Hallo Poker1233,
tut mir Leid, was dir passiert ist. Total ärgerlich sowas :(
Die Haftpflichtversicherung deines Autos kümmert sich um die Beschädigung bei deinem Unfallgegner.
Ich schreibe ganz bewusst nicht, dass der Schaden am anderen Auto zu 100% bezahlt wird. Dazu fehlen mir Informationen. Hat dein Unfallgegner z.B. im Halteverbot geparkt, ist es nicht ausgeschlossen, dass er eine Teilschuld bekommt.
Deine Versicherung wird das prüfen. Wenn dein Unfallgegner z.B. 20% Teilschuld bekäme, würde deine Versicherung nur 80% der Reparturkosten bezahlen.
Keine Sorge: Den Rest musst du nicht aus eigener Tasche zahlen. Darauf hätte der andere gar keinen Anspruch.
Teilschuld hin oder her, die SF-Klasse der Versicherung deines Autos wird zurückgestuft. Dadurch steigt der Beitrag. Lass dir einfach mal ausrechnen, ob es sich lohnt, den Schaden "zurückzukaufen".
Nur wenn dein Auto Vollkasko versichert ist, wird auch die Beschädigung an deinem eigenen Auto bezahlt. Da fällt dann auch die Selbstbeteiligung und eine Rückstufung an.
In ein paar Kommentaren wird die Frage aufgegriffen, ob du als Fahrer bei der Versicherung eingetragen warst. Wenn nicht, hat das aber keinerlei Auswirkungen darauf, ob die Haftpflicht bezahlt oder nicht.
Bei der Vollkasko sieht das ggf. ein bisschen anders aus. Es gibt vereinzelt Anbieter, bei denen z.B. eine höhere Selbstbeteiligung fällig wird.
Es gibt noch ein paar andere denkbare Konstellationen, die zu Schwierigkeiten führen könnten, z.B.: Hast du deine Beiträge immer rechtzeitig bezahlt? Hast du am Unfallort auf die Polizei gewartet? Ich gehe aber mal davon aus, dass das alles richtig gelaufen ist.
Wenn du noch Fragen hast, melde dich!
Herzliche Grüße
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Den Schaden des Dritten zahlt die Kfz Haftpflicht, welche ja vorhanden sein muss. Schaden am eigenen Auto zahlt eine evtl. vorhandene Vollkasko abzgl. SB.
Sowohl Haftpflicht als auch VK werden zum 01.01.2019 zurückgestuft. Sprich mit deinem Versicherungsvermittler, ob sich eine Selbstzahlung lohnt.
Ich gehe davon aus, dass du einen Führerschein hast...
wenn du ne haftpflichtversicherung hast, zahlt die das. (je nach konditionen)
wie das auto dass du gefahren hast versichert ist, kannst du leider nur bei dessen versicherungen erfragen.
und hängt ja auch davon ab, ob s dir gehört oder jemand anderem.
dann solltest du ihn fragen, weil du das ohne ihn sowieso nicht klären kannst und nur er weiß, was die Konditionen der Versicherung sind (es geht um die kfz versicherung) Und ohne haftpflicht sieht s was den schaden am anderen auto angeht schlecht aus.(deshalb immer haftpflicht! kostet maximal 4,5€ im Monat und kann vrom finanziellen ruin retten...)
...deshalb immer haftpflicht! kostet maximal 4,5€ im Monat und kann vrom finanziellen ruin retten...
Du verwechselst dies jetzt aber mit der Privaten Haftpflichtversicherung (PHV) - ohne Kfz-Versicherung kann das Auto gar nicht zugelassen bzw. nicht gefahren werden! Die PHV tritt hier auf keinen Fall ein :-((
nöö
@Bodaway, verwechselst Du was? “Deshalb immer Haftpflicht! kostet im Monat maximal 4,5€ im Monat und kann vor'm finanziellen Ruin retten“. Das klingt, als ob Du eine Privathaftpflichtversicherung meinst und die ist nicht für Unfallschäden an fremden Autos zuständig. Sondern die Kfz Haftpflichtversicherung. Ohne Die wird ein Fahrzeug gar nicht zugelassen, denn sie kommt für Schäden am anderen Auto auf. Heißt also konkret, der Schaden am angefahrenen Auto wird bezahlt, aber der Schaden am eigenen Fahrzeug NICHT. Das wird, wenn überhaupt, nur von einer Kfz Kaskoversicherung (Voll-oder Teilkasko) und ist freiwillig.
genau die meine ich, eine privathaftpflich,t, weil ohne verzicht auf grobe fahrlässigkeit die kfz haftpflicht eher nicht zahlen wird.
P.S.: Wenn der Fahrzeughalter, sprich, der Vater des Fahrers, den Führerscheinneulings nicht als möglichen Mitbenutzer bei der Versicherung hat eintragen lassen, kann es passieren, daß die Kfz Versicherung nicht's bezahlt. Weder Fremd-noch Eigenschaden.
Das ist mit Verlaub einfach nur dummes Zeug. In Deutschland wird das Fahrzeug selber versichert, egal ob der Fahrer im Versicherungsvertrag auftaucht. Wenn, dann wird die Versicherung den Teil des Versicherungsbeitrages einfordern, den sie hätte bekommen müssen, wäre der Fahrer mit eingeschlossen gewesen.
Aus http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html
Was passiert jedoch, wenn jemand das Auto fährt, der gar nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte fahren dürfen?
In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass der Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der "nicht eingetragene" Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.
Bis auf den letzten Satz vollkommen richtig und wegen der ausführlichkeit Daumen hoch. Aber..... Wer vorsätzlich eine Obliegenheit verletzt, der riskiert sehr wohl seinen gesamten Versicherungsschutz ..... Nur ist das im Falle von falsch angegebenen Fahrerkreisen kaum nachzuweisen, deshalb bleibt es bei der nachträglichen Bezahlung des höheren Beitrags.. Allerdings nicht nur für die laufende versicherungsperiode sondern rückwirkend bis zu einem Jahr
Okay, da stimme ich dir zu. Wir reden hier dennoch über gelegentliches Verleihen im persönlichen Umfeld.
"Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsnehmer das Auto nicht mal gelegentlich für einen kurzen Zeitraum verleihen darf. Vielmehr soll eine regelmäßige Nutzung durch weitere Personen angezeigt werden."
Vorsätzlicher Missbrauch ist eine ganz andere Schiene. Dazu http://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_66485942/kfz-versicherung-was-nach-unrichtigen-angaben-passieren-kann.html
Es ist eine Vertragsstrafe fällig, soweit konnte ich das ermitteln. Von daher wrde ich gerne wissen, worauf sich deine Behauptung stützt:
"Wer vorsätzlich eine Obliegenheit verletzt, der riskiert sehr wohl seinen gesamten Versicherungsschutz ."
Irrtum - es ist immer das Auto versichert und nicht der einzelne Fahrer, welcher gerade mit dem Wagen rumgurkt... ;-))
Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.
Ist in der Regel von der Gesellschaft abhängig - du mußt unterscheiden zwischen dem Versicherungsschutz und der Versicherungsprämie, welche u.a. vom Fahrerkreis abhängt! Der Versich.nehmer muß in der Regel die korrekte Prämie nachentrichten - eine Strafzahlung erfolgt in den wenigsten Fällen...
Dafür ist die KFZ-Versicherung da, und die wird das auf jeden Fall regulieren. Allerdings wird dafür die Prämie steigen.
Viele Versicherungen schließen Fahranfänger als Fahrer nicht ein, dieser muss dann explizit vereinbart worden sein. Wahr der Fahranfänger ausgeschlossen wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren, das Geld aber von euch zurückfordern.
Wichtig ist vielmehr die Frage ob du Fahrerflucht begangen hast. Wenn du dich beim Halter des anderen Auto gemeldet hast und ihm deine Daten gegeben hast. Dann ist alles in Ordnung, auch wenn die Polizei nicht verständigt wurde. Wenn du aber Abgehauen bist dann hast du eine Straftat begangen, und der Schaden ist dein kleineres Problem.
"Wahr der Fahranfänger ausgeschlossen wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren, das Geld aber von euch zurückfordern."
Das wird sie keinesfalls. Aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlt-die-kfz-versicherung-bei-nicht-eingetragenem-fahrer_105424.html
"„Zahlt die Versicherung, wenn jemand anderes mit dem Auto fährt, obwohl dies vertraglich nicht vereinbart wurde?“
Was viele nicht wissen: Versicherungsschutz besteht, unabhängig davon, ob ein Fahrer im Versicherungsschein namentlich benannt ist oder nicht. Die Versicherung muss den Unfallschaden zahlen. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung.
Aber: Wenn die Versicherung Kenntnis davon erlangt, dass jemand anderes als angegeben gefahren ist, kann sie den Beitrag verlangen, der fällig gewesen wäre, wenn richtige Angaben gemacht worden wären. Es kann also zu einer Beitragsnachzahlung kommen.
Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsnehmer das Auto nicht mal gelegentlich für einen kurzen Zeitraum verleihen darf. Vielmehr soll eine regelmäßige Nutzung durch weitere Personen angezeigt werden. Die genauen Regelungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft sind den dem Vertrag zugrunde liegenden AVB zu entnehmen."
Wenn, dann gibt es Beitragsnachforderungen, aber die Kosten des Schadens muss die Versicherung übernehmen.
Wahr der Fahranfänger ausgeschlossen wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren, das Geld aber von euch zurückfordern.
Wo hast du denn diesen Unsinn gelesen?
Unabhängig davon, ob der Fahrer eingetragen war, wird die Kfz-Versicherung den Schaden zahlen. Eine Rückforderung findet nicht statt, aber unter Umständen eine Beitragserhöhung für das komplette Jahr.
Bitte beachten, in Deutschland ist immer noch das Fahrzeug versichert und nicht die Fahrer!
Und kein Versicherer, kann einen Fahrer ausschließen. Wer das Fahrzeug fahren darf, entscheidet immer noch der Versicherungsnehmer.
Ja, das zahlt Deine Kfz-Haftpflicht-Versicherung! Dazu eine Schadensmeldung von der Versicherung anfordern und ausgefüllt zurücksenden! Auch Dein Unfallgegner wird von Deiner Versicherung angeschrieben und aufgefordert eine Schadensmeldung einzureichen! Um alles weitere kümmert sich dann die Versicherung. Allerdings wirst Du dann ab kommendem Jahr in der Kfz-Haftpflicht höher eingestuft und es kann zu erheblichen Beitragserhöhungen kommen! Laß Dir das mal von der Versicherung ausrechnen! Unter Umständen wird es günstiger, wenn du den Schaden selbst zahlst bzw. innerhalb einer Frist an die Versicherung erstattest!
So weit ich weiß bin ich durch meinen Vater teilversichert und das Auto gehört auch meinen vater