Bezahlt die Versicherung einen Blechschaden bei einem Fahranfänger?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Poker1233,

tut mir Leid, was dir passiert ist. Total ärgerlich sowas :(

Die Haftpflichtversicherung deines Autos kümmert sich um die Beschädigung bei deinem Unfallgegner.

Ich schreibe ganz bewusst nicht, dass der Schaden am anderen Auto zu 100% bezahlt wird. Dazu fehlen mir Informationen. Hat dein Unfallgegner z.B. im Halteverbot geparkt, ist es nicht ausgeschlossen, dass er eine Teilschuld bekommt.

Deine Versicherung wird das prüfen. Wenn dein Unfallgegner z.B. 20% Teilschuld bekäme, würde deine Versicherung nur 80% der Reparturkosten bezahlen.

Keine Sorge: Den Rest musst du nicht aus eigener Tasche zahlen. Darauf hätte der andere gar keinen Anspruch.

Teilschuld hin oder her, die SF-Klasse der Versicherung deines Autos wird zurückgestuft. Dadurch steigt der Beitrag. Lass dir einfach mal ausrechnen, ob es sich lohnt, den Schaden "zurückzukaufen".

Nur wenn dein Auto Vollkasko versichert ist, wird auch die Beschädigung an deinem eigenen Auto bezahlt. Da fällt dann auch die Selbstbeteiligung und eine Rückstufung an.

In ein paar Kommentaren wird die Frage aufgegriffen, ob du als Fahrer bei der Versicherung eingetragen warst. Wenn nicht, hat das aber keinerlei Auswirkungen darauf, ob die Haftpflicht bezahlt oder nicht.

Bei der Vollkasko sieht das ggf. ein bisschen anders aus. Es gibt vereinzelt Anbieter, bei denen z.B. eine höhere Selbstbeteiligung fällig wird.

Es gibt noch ein paar andere denkbare Konstellationen, die zu Schwierigkeiten führen könnten, z.B.: Hast du deine Beiträge immer rechtzeitig bezahlt? Hast du am Unfallort auf die Polizei gewartet? Ich gehe aber mal davon aus, dass das alles richtig gelaufen ist.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich!

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Den Schaden des Dritten zahlt die Kfz Haftpflicht, welche ja vorhanden sein muss. Schaden am eigenen Auto zahlt eine evtl. vorhandene Vollkasko abzgl. SB.

Sowohl Haftpflicht als auch VK werden zum 01.01.2019 zurückgestuft. Sprich mit deinem Versicherungsvermittler, ob sich eine Selbstzahlung lohnt.

Ich gehe davon aus, dass du einen Führerschein hast...

wenn du ne haftpflichtversicherung hast, zahlt die das. (je nach konditionen)

wie das auto dass du gefahren hast versichert ist, kannst du leider nur bei dessen versicherungen erfragen.

und hängt ja auch davon ab, ob s dir gehört oder jemand anderem.

Poker1233 
Fragesteller
 18.02.2018, 03:38

So weit ich weiß bin ich durch meinen Vater teilversichert und das Auto gehört auch meinen vater

Bodaway  18.02.2018, 03:40
@Poker1233

dann solltest du ihn fragen, weil du das ohne ihn sowieso nicht klären kannst und nur er weiß, was die Konditionen der Versicherung sind (es geht um die kfz versicherung) Und ohne haftpflicht sieht s was den schaden am anderen auto angeht schlecht aus.(deshalb immer haftpflicht! kostet maximal 4,5€ im Monat und kann vrom finanziellen ruin retten...)

siola55  18.02.2018, 11:17
@Bodaway

...deshalb immer haftpflicht! kostet maximal 4,5€ im Monat und kann vrom finanziellen ruin retten...

Du verwechselst dies jetzt aber mit der Privaten Haftpflichtversicherung (PHV) - ohne Kfz-Versicherung kann das Auto gar nicht zugelassen bzw. nicht gefahren werden! Die PHV tritt hier auf keinen Fall ein :-((

Alicia54  18.02.2018, 05:40

@Bodaway, verwechselst Du was? “Deshalb immer Haftpflicht! kostet im Monat maximal 4,5€ im Monat und kann vor'm finanziellen Ruin retten“. Das klingt, als ob Du eine Privathaftpflichtversicherung meinst und die ist nicht für Unfallschäden an fremden Autos zuständig. Sondern die Kfz Haftpflichtversicherung. Ohne Die wird ein Fahrzeug gar nicht zugelassen, denn sie kommt für Schäden am anderen Auto auf. Heißt also konkret, der Schaden am angefahrenen Auto wird bezahlt, aber der Schaden am eigenen Fahrzeug NICHT. Das wird, wenn überhaupt, nur von einer Kfz Kaskoversicherung (Voll-oder Teilkasko) und ist freiwillig.

Bodaway  19.02.2018, 01:18
@Alicia54

genau die meine ich, eine privathaftpflich,t, weil ohne verzicht auf grobe fahrlässigkeit die kfz haftpflicht eher nicht zahlen wird.

Alicia54  18.02.2018, 05:50

P.S.: Wenn der Fahrzeughalter, sprich, der Vater des Fahrers, den Führerscheinneulings nicht als möglichen Mitbenutzer bei der Versicherung hat eintragen lassen, kann es passieren, daß die Kfz Versicherung nicht's bezahlt. Weder Fremd-noch Eigenschaden.

SirKermit  18.02.2018, 06:19
@Alicia54

Das ist mit Verlaub einfach nur dummes Zeug. In Deutschland wird das Fahrzeug selber versichert, egal ob der Fahrer im Versicherungsvertrag auftaucht. Wenn, dann wird die Versicherung den Teil des Versicherungsbeitrages einfordern, den sie hätte bekommen müssen, wäre der Fahrer mit eingeschlossen gewesen.

Aus http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html

Was passiert jedoch, wenn jemand das Auto fährt, der gar nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte fahren dürfen?

 

In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass der Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der "nicht eingetragene" Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.

verreisterNutzer  18.02.2018, 07:16
@SirKermit

Bis auf den letzten Satz vollkommen richtig und wegen der ausführlichkeit Daumen hoch. Aber..... Wer vorsätzlich eine Obliegenheit verletzt, der riskiert sehr wohl seinen gesamten Versicherungsschutz ..... Nur ist das im Falle von falsch angegebenen Fahrerkreisen kaum nachzuweisen, deshalb bleibt es bei der nachträglichen Bezahlung des höheren Beitrags.. Allerdings nicht nur für die laufende versicherungsperiode sondern rückwirkend bis zu einem Jahr

SirKermit  18.02.2018, 08:42
@verreisterNutzer

Okay, da stimme ich dir zu. Wir reden hier dennoch über gelegentliches Verleihen im persönlichen Umfeld.

aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlt-die-kfz-versicherung-bei-nicht-eingetragenem-fahrer_105424.html

"Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsnehmer das Auto nicht mal gelegentlich für einen kurzen Zeitraum verleihen darf. Vielmehr soll eine regelmäßige Nutzung durch weitere Personen angezeigt werden."

Vorsätzlicher Missbrauch ist eine ganz andere Schiene. Dazu http://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_66485942/kfz-versicherung-was-nach-unrichtigen-angaben-passieren-kann.html

Es ist eine Vertragsstrafe fällig, soweit konnte ich das ermitteln. Von daher wrde ich gerne wissen, worauf sich deine Behauptung stützt:

"Wer vorsätzlich eine Obliegenheit verletzt, der riskiert sehr wohl seinen gesamten Versicherungsschutz ."

siola55  18.02.2018, 11:18
@Alicia54

Irrtum - es ist immer das Auto versichert und nicht der einzelne Fahrer, welcher gerade mit dem Wagen rumgurkt... ;-))

siola55  18.02.2018, 11:25
@SirKermit

Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.

Ist in der Regel von der Gesellschaft abhängig - du mußt unterscheiden zwischen dem Versicherungsschutz und der Versicherungsprämie, welche u.a. vom Fahrerkreis abhängt! Der Versich.nehmer muß in der Regel die korrekte Prämie nachentrichten - eine Strafzahlung erfolgt in den wenigsten Fällen...

Dafür ist die KFZ-Versicherung da, und die wird das auf jeden Fall regulieren. Allerdings wird dafür die Prämie steigen.

Viele Versicherungen schließen Fahranfänger als Fahrer nicht ein, dieser muss dann explizit vereinbart worden sein. Wahr der Fahranfänger ausgeschlossen wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren, das Geld aber von euch zurückfordern.

Wichtig ist vielmehr die Frage ob du Fahrerflucht begangen hast. Wenn du dich beim Halter des anderen Auto gemeldet hast und ihm deine Daten gegeben hast. Dann ist alles in Ordnung, auch wenn die Polizei nicht verständigt wurde. Wenn du aber Abgehauen bist dann hast du eine Straftat begangen, und der Schaden ist dein kleineres Problem.

SirKermit  18.02.2018, 08:34

"Wahr der Fahranfänger ausgeschlossen wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren, das Geld aber von euch zurückfordern."

Das wird sie keinesfalls. Aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlt-die-kfz-versicherung-bei-nicht-eingetragenem-fahrer_105424.html

"„Zahlt die Versicherung, wenn jemand anderes mit dem Auto fährt, obwohl dies vertraglich nicht vereinbart wurde?“

Was viele nicht wissen: Versicherungsschutz besteht, unabhängig davon, ob ein Fahrer im Versicherungsschein namentlich benannt ist oder nicht. Die Versicherung muss den Unfallschaden zahlen. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. 

Aber: Wenn die Versicherung Kenntnis davon erlangt, dass jemand anderes als angegeben gefahren ist, kann sie den Beitrag verlangen, der fällig gewesen wäre, wenn richtige Angaben gemacht worden wären. Es kann also zu einer Beitragsnachzahlung kommen.

Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsnehmer das Auto nicht mal gelegentlich für einen kurzen Zeitraum verleihen darf. Vielmehr soll eine regelmäßige Nutzung durch weitere Personen angezeigt werden. Die genauen Regelungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft sind den dem Vertrag zugrunde liegenden AVB zu entnehmen."

Wenn, dann gibt es Beitragsnachforderungen, aber die Kosten des Schadens muss die Versicherung übernehmen.

Apolon  18.02.2018, 16:53
 Wahr der Fahranfänger ausgeschlossen wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren, das Geld aber von euch zurückfordern.

Wo hast du denn diesen Unsinn gelesen?

Unabhängig davon, ob der Fahrer eingetragen war,  wird die Kfz-Versicherung den Schaden zahlen. Eine Rückforderung findet nicht statt, aber unter Umständen eine Beitragserhöhung für das komplette Jahr.

Bitte beachten, in Deutschland ist immer noch das Fahrzeug versichert und nicht die Fahrer! 

Und kein Versicherer, kann einen Fahrer ausschließen. Wer das Fahrzeug fahren darf, entscheidet immer noch der Versicherungsnehmer.

Ja, das zahlt Deine Kfz-Haftpflicht-Versicherung! Dazu eine Schadensmeldung von der Versicherung anfordern und ausgefüllt zurücksenden! Auch Dein Unfallgegner wird von Deiner Versicherung angeschrieben und aufgefordert eine Schadensmeldung einzureichen! Um alles weitere kümmert sich dann die Versicherung. Allerdings wirst Du dann ab kommendem Jahr in der Kfz-Haftpflicht höher eingestuft und es kann zu erheblichen Beitragserhöhungen kommen! Laß Dir das mal von der Versicherung ausrechnen! Unter Umständen wird es günstiger, wenn du den Schaden selbst zahlst bzw. innerhalb einer Frist an die Versicherung erstattest!