Bezahlt die Bundeswehr Kindesunterhalt?

7 Antworten

Hier findest Du auch ein paar Informationen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/usg/gesamt.pdf

Zu meiner Zeit war es so, da ich außer dem Wehrsold keine anderen Einkünfte hatte, mußte mir der Bund meine Miete (war damals allerdings unter 50DM) und anteilig meinen Strom bezahlen. Den Kindesunterhalt mußte er auch übernehmen, da, wie gesagt, der Sold mein einziges Einkommen war. Ich würde mich beim Kreiswehrersatzamt oder evtl. bei der Unterhaltsicherungsbehöre? kundig machen. Es kann ja auch nicht angehen, dass das Kind wegen fehlender Einnahmen des Vaters leiden muß. Allerdings hat der Bund damals auch nur den niedrigsten Betrag lt. D'dorfertabelle gezahlt.

Frag doch beim zuständigen Kreiswehrersatzamt. Allerdings meine ich, dass sich der Kindsvater daum kümmern sollte. Der braucht es nur zu melden. Der Unterhaltsanspruch des Kindes hat den höchsten Rang und vom Sold eines Wehrdienstleistenden kann man wenig abknappsen.Daher übernummt der Bund diese Ansprüche.

Der Vater erhält mein ich nicht mehr Wehrsold.
Für seine Verpflichtungen müsste dann jedoch die Unterhaltssicherungsbehörde aufkommen.
Diese sitzt bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung.
Dort solltest Du Dich mal informieren.

Die Bundeswehr zahlt nicht- allerdings gibt es eine Unterhaltssicherungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) die für Unterhatszahlungen und Mietzahlungen sowie einige Versicherungen die Zahlungen übernimmt.