Bewährungshelfer nicht geladen?

1 Antwort

Das ist nicht zwingend erforderlich. Evtl. hat er eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. außerdem führt er ja ein Protokoll über die Betreuung. Das kann dem Gericht zur Verfügung gestellt worden sein.

Über die Notwendigkeit einer Vorladung entscheidet das Gericht.