Betriebskostenabrechnung Bauträger und Verwalter?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... das ist mir zu wirr, denn ein Eigentümer hat doch keine Betriebskosten.

Er hat Kosten und Lasten unbd diese zu tragen. Und für eine BK-Abrechnung ist weder der WEG-Verwalter noch der Bauträger zuständig. Das ist allein eine Angelegenheit eines Vermieters.

Und was ein ET so alles zu wuppen hat, ergibt sich allein aus den Vereinbarungen. Schaue also einfach in die Urkunde.

Und die einzelnen Kostenstellen und die Höhe der Beträge ergibt sich aus den Beschlüssen.

... und wenn keine ET in die Grundbücher eingeschrieben wurden, kann es auch noch keinen Verwalter und auch keine WEG geben.

Viel Glück.


Bei der WEG kannst nur innerhalb 4 Wochen nach Beschlussfassung der Abrechnung widersprechen, das Thema ist also durch.

Der Abrechnung vom Bauträger widersprechen und ihn ggf. auffordern, wie er auf die Forderung kommen will und er möge sie begründen. Ansonsten muss sich der Bauträger an den Hausverwalter wenden, wenn er der Meinung ist, er hätte noch Kosten an die Gemeinschaft zu stellen.

Unterstelle mal, die WEG hat sich rechtlich richtig auch zu dem Zeitpunkt gegründet und eine Übergabe der Wohnungen sowie die entsprechenden Einträge im Grundbuch sind erfolgt.


Schteffi222 
Fragesteller
 22.12.2016, 11:37

Es ist noch niemand ins Grundbuch eingetragen,  da der Bauträger die Anlage noch nicht fertig gestellt hat. Es muss noch Gutachter bestellt und die Gemeinschaftseigentumabnahme stattfinden. Es funktioniert keine Heizung richtig, immer wieder Wasser im Keller... 

Der Hausverwalter wurde über Bauträger installiert, da es sich im eine neu gegründete WEG handelt. Unsere Wohnung wurde uns auch nicht übergeben. Haben Schlüssel bekommen,  Handwerker gingen 4 Wochen lang noch ein und aus, .... Horror einfach