Astausch Schliessanlage Eigentumswohnung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Tag,

also wenn die Eigentümerversammlung das beschlossen hat, dann ja. Der Verwalter und er Beirat können meiner Meinung nach so etwas nicht einfach beschließen. Was steht im letzten Protokoll ? Der Verwalter kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. Damit müssen aber mehr als 25% der Eigentümer einverstanden sein, und das ganze muß unter Wahrung der Form und Frist schriftlich erfolgen. Denn letzendlich steht die Frage im Raum wer die Kosten für den Austausch trägt. Diese würde ich auf jedenfall ablehnen und das auch dem Verwalter mitteilen.

Der Mieter darf den Schließzylinder an seiner Wohnungstür auswechseln, selbst wenn es sich um eine Schließanlage handelt. Sollte in der Hausordnung oder im Mietvertrag etwas anderes stehen ist diese Klausel ungültig ( Vorsicht keine Rechtsberatung im Zweifel einen Anwalt befragen !)

Darf der Verwalter wirklich alles bis € 3000 selbst entscheiden ? Könnte sich die Klausel nicht auf nötige Instanhaltungs- und Reperaturarbeiten beziehen ?

Fazit: Verwalter klarmachen, dass der Einbau zum jetzigen Zeitpunkt bei ihnen nicht sinnvoll ist, da er unnötige Kosten verursacht. Sie aber selbstverständlich den neuen Schließzylinder aufbewahren und bei Auszug eínbauen.

Freundliche Grüße

Nicolas vilela

Immobilienmakler und Sachverständiger für Wohnimmobilien

Der Verwalter hat das überhaupt nicht zu entscheiden. Die WEG hat auch nicht die Beschlusskompetenz, den Verwalter zu ermächtigen, solche Maßnahmen ohne entsprechenden Beschluss durchzuführen.

Den Austausch musst du einerseits hin nehmen, wenn das beschlossen wird. Andererseits könnte niemand was dagegen sagen, wenn du anschließend wieder deinen Schließzylinder einbaust. Aus diesem Hintergrund solltest du mit der Hausverwaltung sprechen, dass es vielleicht unnütz ist, ihn auszuwechseln. Du könntest vereinbaren, dass du den neuen Zyliner aufbewahrst, und später bei deinem Auszug dann einbaust, was du ja mit dem alten auch tun müßtest.

Was hat die Eigentümerversammlung dazu gesagt?

Es gab keine. Nur der Verwalter und der Beirstsvorsitzende haben es entschieden. Es gibt eine Vereinbarung, dass der Verwalter alles bis 3.000 € selbst entscheiden kann. Aber es geht mir darum, ob wir unseren Sicherheitszylinder gegen einen vielleicht minderwertigeren austauschen lassen müssen. 

@Kieselchen71

Theoretisch ja, aber sucht doch noch mal das Gespräch.

.... der Verwalter und erst Recht nicht der Beirat hat die Potenz für so eine Vorgehensweise.

Schaue in die Beschlüsse bzw. in den WiPlan, ob diesbezüglich überhaupt Haushaltsmittel bewilligt wurden.

Bedenke:
Tür und somit Schloß gehören nicht dem ET, sondern der WEG.