Betriebskostenabrechnung - Bezahlung vom Ableseservice trotz Nutzerselbstablesung?

4 Antworten

Die Verbrauchserfassung durch den Dienstleister ( Ablesung Wasserzähler, Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) z. B. durch Techem oder Ista, ist jeweils Bestandteil der Heizkosten bzw. Wasserkosten und damit auf die Mieter umlegbar.

Daumi9 
Fragesteller
 19.12.2021, 12:58

vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich als Mieter hatte jedoch die Ablesung vorgenommen und die Werte wiederum dem Dienstleister zukommen lassen. Jedoch wurde mir im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dieser "Ableseservice" berechnet. Ist es in diesem Fall trotzdem auf mich - auf den Mieter - umlegbar?

Vielen Dank

albatros  20.12.2021, 00:13
@Daumi9

Das war von dir eine ersatzvornahme in deinem Interesse. Dass du die Gebühr trotzdem berechnet bekamst resultiert aus dem Vertrag des Vermieters mit dem Dienstleister und kann nicht reklamiert werden.

Steht das Ablesen- und Abrechnungsservice oder nur Ableseservice?

Ablese- und Abrechnungskosten für Heizung, Kalt- und Warmwasser sind umlegbar und fließen in die Gesamtkosten ein.

Daumi9 
Fragesteller
 19.12.2021, 13:03

Vielen Dank für die Rückmeldung

"Ableseservice" steht in der Betriebskostenabrechnung. Jedoch hatte ich als Mieter die Ablesung selber vorgenommen...

Vielen Dank im Voraus für Ihre erneute Rückmeldung..

Die Ablesung für die Zwischenablesung ist nicht umlagefähig. Das gilt in der Rechtsprechung als Verwaltungskosten. Was aber umlagefähig ist, ist die Verteilung der Kosten. Es kommt also auf die genaue Bezeichnung in der Abrechnung an.

Natürlich, was bitte hast Du denn mit dem Vertragspartner von Deinem Vermieter zu tun?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung