Betrieblicher Ersthelfer als Azubi

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Als Ersthelfer kannst Du in Deinem Betrieb natürlich tätig werden. Lediglich zahlt der Unfallversicherungsträger nicht die Teilnehmergebühren für Auszubildende.Dieter Tembaak, Sanitätsschule Tembaak

Ja, dein Chef kann dich bei der Berufsgenossenschaft (BG) als Ersthelfer eintragen

Ist aber nur für dein Chef wichtig. Du wirst Verletzten sicherlich auch so helfen und deine regelmäßigen Vortbildungen bekommst du ja bei der FFW.

Natürlich kannst du auf der Basis des 16 - stündigen Erste Hilfe Kurs auch als Auszubildender als betrieblicher Ersthelfer tätig werden.

Natürlich... Bei uns im Betrieb ist auch jemand Ersthelfer und der ist16 😊

Selbstverständlich darfst Du Ersthelfer im Betrieb sein.

Die Firma kann froh sein, dass es einen neuen, so gut ausgebildeten Ersthelfer gibt. Jeder Betrieb muss ja eine gewisse Anzahl (gemessen an den Beschäftigten) Ersthelfer haben und das so gut wie möglich in allen Bereichen der Firma.