Betreten von vermeintlichem privatem Grundstück durch Mieter verboten?

4 Antworten

Bei Mehrfamilienhäusern wäre sicherlich fraglich, wem das Grundstück gehört, aber bei Einfamilienhäusern gehört das Grundstück vor dem Haus dem Eigentümer oder Mieter. Die Grundstücke gehen bis zum Weg. Es handelt sich nach dem Gesetz zwar nicht um befriedetes Eigentum, weil der Zaun fehlt, aber wenn dich der Eigentümer / Mieter auf deinen Irrtum aufmerksam macht, und dich auffordert, auf dem Gehweg zu bleiben, solltest du dem nachkommen, denn auch unbefriedetes Eigentum ist über Haufriedensbruch beschützt.

Ja, Sie können samt Hund des Grundstückes verwiesen werden. auf Privatgrundstücken gilt das Hausrecht.

Hi hier gilt das Hausrecht, wenn der Rasen zum Grundstück gehört dann kann er dich bitten davon runter zu gehen. 

Ja musst du, sonst können die die Polizei rufen (Hausfriedensbruch).