Besteht Anspruch auf einen 3 wöchigen Sommerurlaub im Anschluss an Mutter-Kind-Kur?
Nach Brustkrebs-OP und Bestrahlung ging ich ohne Anschlussheilbehandlung und Wiedereingliederung wieder arbeiten.
Ich habe GdB50.
Der Arbeitgeber nahm keine Rücksicht auf den noch angeschlagenen Gesundheitszustand. Zusätzlich musste mein Kind mehrerer Untersuchungen im SPZ und bei Therapeuten unterzogen werden, da es massive Lernprobleme hatte.
Nachdem der AG 2 Monate nach Rückkehr bemängelte, die Arbeit würde nicht mehr im selben Tempo erledigt werden wie zuvor, wurde die Schwerbehinderten Vertretung eingeschaltet, welche den AG auf den GdB50 hinwies und zum Nachholen der Kur riet.
Des weiteren wurde festgestellt, dass das Tempo der Arbeit faktisch nicht zu bemängeln war, da alle Arbeiten nachweislich ordentlich und fristgerecht erledigt worden waren.
Der Hausarzt stellte daraufhin eine Heilmittelverordnung über eine Mutter-Kind-Kur aus, da die Möglichkeit für eine AHB nicht mehr gegeben war.
Diese wurde von der Kasse sofort bewilligt, allerdings wurde die Kur wegen Corona nach 7 Stunden und 700 km Anreise bei Ankunft abgesagt und wir wurden wieder heim geschickt.
Für 2020 wurde der Ersatztermin wegen der Vorerkrankungen letzlich ganz abgesagt. In 2021 stellte der Arzt einen dringlichen erneuten Antrag und es wurde eine andere Klinik gefunden, die uns in den ersten 3 Wochen der Sommerferien aufnimmt, damit mein Kind (5. Klasse, neue Schule, neue Lehrer), das wegen Corona schon viel Schulausfall hatte, keinen weiteren Schulausfall hat.
Dem AG wurde der Termin bekannt gegeben, zusätzlich erfragte ich im Anschluss an die Kur 3 Wochen Sommerurlaub.
Wir sind 4 Kollegen in einem Fachgebiet. Es dürfen max. 2 gleichzeitig weg sein.
Kollege 1 (1 schulpflichtiges und 1 erwachsenes Kind) möchte parallel zu meiner Kur 3 Wochen Urlaub und hätte 2 +3 als Vertreter.
Sie ist nach meiner Kur wieder da und könnte mich, ausser freitags, vertreten, so dass wir beide in den Schulferien gehen könnten.
Zusätzlich könnte in meinen 3 Wochen Urlaub noch Kollege 2 oder 3 gehen.
Einer von beiden müsste aber ausserhalb der Schulferien gehen.
Mein Chef sagt, das könne ich nicht verlangen, 5-6 Wochen am Stück frei für mich seien zu viel.
Fakt ist aber, dass laut Gesetz im Anschluss an Rehas oder medizinische Maßnahmen Urlaub auf Wunsch zu genehmigen ist, damit die Wirkung der Kur nachhaltig ist.
Als ich meinem Chef das sagte, meinte er, ich solle nicht mit Gesetzen kommen.
Würden Kollege 2 oder 3 (kinderlos) nicht in den Ferien gehen wollen, könne ich gehen, ansonsten müsse ich Abstriche machen.
Ist das so? Ich arbeite an meinen eigenen Projekten, keiner der Kollegen vertritt mich da je. Es geht ums Tagesgeschäft, der Chef will nicht, dass mehr als 2 Leute gleichzeitig fehlen. Es müssen immer 2 da sein, egal ob viel oder wenig zu tun ist.
Meine Projekte werde ich vor der Kur fertig haben, so dass nichts in Verzug kommt.
Mein Wunsch:
Woche 1- 3: Kollege 1 Urlaub + ich KurWoche 4-6: Kollege 2 + ich Urlaub Kollege 3 (kinderlos) außerhalb Ferien.
Darf ich 3 Wochen nehmen?
3 Antworten
nur wenn es der Chef genehmigt
Anspruch besteht nur auf zusammenhängende 12 Kalendertage; das kann im BUrlG §7 nachgelesen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
ob einem GdB ein Mehranspruch besteht? laut Inet nicht
stimmt, an den Wochenenden arbeitet man gewöhnlich auch nicht, deswegen zählt das nicht dazu.
Danke, das hilft schon mal, das heisst, 14 Tage nach der Kur muss er genehmigen, oder?
er kann, wenn es die Betriebsbedingungen erlauben.
der Urlaub wurde Anfang des Jahres nicht eingereicht; keine Ahnung wie das bei euch abläuft. Der Urlaub war unplanmäßig.
Kann oder muss? Dort steht doch "Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt".
"Ist zu" deute ich als "muss".
DAS must deinem Chef klarmachen.
Fakt ist, dass der Betrieb Schwierigkeiten hat, einer schafft die Arbeit für 4 Personen nicht.
Kleinbetrieb; auch hier ist eine Kündigung nicht so einfach; die Genehmigung des Integrationsamtes ist einzuholen
Es geht nicht um einen. Wenn ich nach der Kur in Urlaub gehe, ist ein Kollege wieder aus dem Urlaub zurück und ein weiterer kann mit mir parallel Urlaub haben. Der 4. Kollege muss dann vor oder nach den Sommmerferien gehen. Müsste ohne Kinder machbar sein. Ich habe ein Kind. Kollege 1 auch. Die anderen beiden nicht. Nach sozialen Betrachtungen gehen die mit schulpflichtigen Kindern vor.
Somit sind 6 Wochen lang immer 2 anwesend. Und einer fehlt ausserhalb der Ferien. Das kann man doch ein einziges Mal machen. Es ist meine erste und einzige Kur.
Es ist kein Kleinbetrieb.
Du bist mit Deinem Verlangen absolut im Recht, und nach Deinen Schilderungen ist das auch machbar - die Frage ist nur, wie Du Dein Recht gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst/willst.
Zur Not gehe ich zum Betriebsrat oder der SB Vertretung. Letztere hatten mir zur Kur geraten bzw mich gedrängt, eine zu machen.
Zur Not gehe ich zum Betriebsrat oder der SB Vertretung.
Nicht nur "zur Not", sondern unbedingt!! Das gilt umso mehr, als Dein Chef wohl meint, du solltest ihm "nicht mit Gesetzen kommen"!
Bei Problemen bei der Urlaubsplanung hat der Betriebsrat sowieso "ein Wörtchen mitzureden" (Betriebsverfassungsgesetz BetrVG § 87 "Mitbestimmungsrechte" Abs. 1 Nr 5).
Genauere Informationen findest Du z.B. hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/der-betriebsrat-bestimmt-beim-urlaub-mit/ , besonders:
Urlaubsplan und einzelne Bewilligung
Der Urlaubsplan kann sich darauf beschränken, allgemeine Grundsätze für die Erteilung des Urlaubs aufzustellen, er kann aber auch bis in die Einzelheiten hinein die Lage des Urlaubs der einzelnen Beschäftigten festlegen. Selbst wenn es bereits einen Urlaubsplan gibt, besteht im Einzelfall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wenn sich Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber nicht über die Lage des Urlaubs einigen können. Arbeitgeber und Betriebsrat haben dabei die Urlaubswünsche der Beschäftigten im Rahmen einer Abwägung der wechselseitigen Interessen zu berücksichtigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet auch in den Einzelfällen die Einigungsstelle.
Der Betriebsrat könnte Deinem Chef ordentlich "auf die Finger klopfen"!
Das wäre dann schon das 2.Mal. ich wurde ja am Mammakarzinom operiert und bestrahlt und bin gegen den Rat meiner Ärzte direkt nach Ende der Bestrahlung wieder arbeiten gegangen. Mit Verbrennungen, eingerissener Haut usw. 2 Monate später wurde in der Leistungsbeurteilung bemängelt, ich sei langsamer als vorher und die Kollegin, die nie mein Tempo und meine Selbständigkeit erreicht hat, war noch der Meinung, ich hätte ihr helfen müssen, wo ich doch 3 Monate weg war. Die SB Verteterin hat ihn dann erstmal aufgeklärt, was GdB 50 ist und was seine, nicht meine Pflichten sind. Sie sagte, mit GdB 50 muss ich mitnichten volle Last fahren, obwohl ich es versucht habe und bin schon gar nicht verpflichtet, die Arbeit von unorganisierten Kollegen mitzumachen.
das kann im BUrlG §7 nachgelesen werden
Dann solltest Du den Gesetzestext aber richtig und ganz lesen:
Erstens ist der Urlaub (jedenfalls der gesetzliche) zusammenhängend zu gewähren.
Nach dem von Dir sogar genannten Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2 ist eine "Stückelung" ist nur erlaubt (auch wenn die betriebliche Praxis in der Regel anders aussieht), wenn es dafür zwingende betriebliche oder persönliche Gründe gibt oder ein Tarifvertrag eine Stückelung erlaube, wobei dann ein Teil mindestens 12 Werktage (2 Wochen) betragen muss (entsprechenden Anspruch vorausgesetzt).
Zweitens besteht nach BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 2 ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Urlaub im Anschluss an eine Reha-Maßnahme.
ob einem GdB ein Mehranspruch besteht? laut Inet nicht
Wie kommst Du denn darauf?!?
Selbstverständlich haben Arbeitnehmer mit einem GdB ab 50 Anspruch auf zusätzlichen Urlaub - und zwar auf 5 Tage bei vollem gesetzlichen Anspruch (bei geringerem Anspruch anteilig).
Richtig, ich habe aktuell 35 Tage Urlaub, 30 normale und 5 Schwerbehindertentage. Die möchte ich, nur weil ich mehr Urlaub als andere habe, auch nicht dann nehmen müssen, wenn es am wenigsten stört (Februar, November...), sondern so, dass ich zu den Oster-, Herbst- und Weinhnachtsferien je 1 Woche habe und im Sommer gerne 3 Wochen.
Längerer Urlaub, wenn mein Kind in der Schule ist, macht für mich keinen Sinn, dann sitzt mein Kind einen Großteil der Ferien alleine zu Hause, während ich dann frei habe, wo er in der Schule ist..was ist das dann für eine Erholung bzw. Familienleben. Gerade, wenn die Kinder noch klein sind, will man doch in den Ferien mal gemeinsam was machen.
zusammenhängend war hier nicht die Frage, sondern ob direkt nach einer Reha noch 3 Wochen genommen werden dürfen.
Schon mal versucht, mit den Kollegen zu sprechen?
Kollegen sind ja nun nicht grundsätzlich Unmenschen, oder herrscht bei euch Zickenkrieg?
Zickenkrieg. Ellenbogendenken. Die ohne Kinder wollen auch in den Sommerferien gehen.
Wir wären schon aus Kostengründen froh gewesen, mal außerhalb der teuersten Zeiten fahren zu dürfen.
Man mag dich also nicht?
Wegen meiner Krebserkrankung mag man mich nicht mehr. Ich habe deshalb 3 Monate gefehlt. Davor war ich Chefs Liebling mit den besten Bewertungen.
Du darfst schon etwas Urlaub nach einer Kur nehmen, aber dieses sind nicht 3 Wochen. Meine Kenntnis sind da 3 Tage.
Ansonsten muss der Urlaub mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Woher nimmst du die 3 Tage?
Das habe ich mal gelesen. Du hast keinen Anspruch auf 3 Wochen, dass kann ich dir so sagen. Das ist nicht für einen Kurverlängerung gedacht.
Warum beharrst du denn auf die weiteren 3 Wochen? Du hast doch vorher schon 3 Wochen Reha gehabt. Da wären für mich weitere 5 Tage oder so ausreichend.
Weil ich ein Kind habe, das danach noch Ferien hat und ich keinen Sommerurlaub gehabt habe??? Eine Kur ist kein Urlaub. Wann soll ich meinen Urlaub nehmen? Wenn mein Kind in der Schule ist??
Es gibt auch noch Oster- und Herbstferien.
Da möchten die Kollegen ebenso auch frei haben! Ich habe gesetzlichen Anspruch suf Urlaub nach einer Kur.
Wie kommst du darauf, dass du einen Anspruch auf Urlaub nach der Reha hast. Der Urlaub ist genauso mit den Kollegen abzustimmen wie auch sonst.
Notfalls musst du es mit dem Betriebsrat besprechen.
Sag mal schreibst du hier nur einfach irgendwas, oder hat das auch Hand und Fuß??? Weil es im Urlaubsgesetz steht, deshalb!
§ 7 BUrlG
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
>> Noch Fragen??
ja, aber nicht 3 Wochen. Da müssen die Belange von anderen Kollegen auch mit berücksichtigt werden.
Du hast vorhin den kompletten Urlaubsanspruch in Abrede gestellt.
12 Werktage steht da, also 14 Tage mit Wochenende.