Berufsschulfreistellung wegen Beerdigung?

6 Antworten

Hallo Werwolf97, es tut mir leid, daß Du offensichtlich einen guten Kameraden verloren hast.

Dies ist auch das Stichwort - natürlich gibt es "reguläre" Freistellungen nur für nahe Angehörige.

Wenn Deine Leistungen, Dein sonstiges Auftreten bei der Ausbildung aber in Ordnung sind und Du Dir keine unentschuldigten Fehlzeiten "geleistet" hast, die Bitte um Genehmigung entschuldigten Fehlens außerdem respektvoll und mit Begründung (guter Kamerad, gute Gemeinschaft in der FFW, nicht wiederholbares Ereignis) und um nur ein paar Stunden (nicht den ganzen Tag) vorträgst, sollte eine verständige Ausbildungsleitung auch Deinem Wunsch den entsprechenden Respekt zollen und sich dem nicht verweigern.

Wie gesagt - kein Anspruch, aber unter den genannten Voraussetzungen sicher eine reelle Chance.

Ich wünsche Dir und Deinen Kameraden viel Kraft für diesen Weg und in den nächsten Tagen und Wochen.

Da kann und sollte es keine Probleme geben. Uns wurde am Anfang der Berufsschule relativ früh klar gemacht dass manche Dinge einfach vorgehen, dazu gehören auch Beerdigungen.

Wenn du volljährig bist kannst du dich selbst entschuldigen und musst nicht einmal einen Grund in deiner Entschuldigung angeben, also nicht näher darauf eingehen. Das geht die Lehrer nichts an, eigentlich.

(So ist es zumindest bei uns)

Das kann nur der Bertieb und die Schule beantworten. Der Betrieb stellt Dich zum Besuch der Berufsschule frei, daher muss auch er gefragt werden.

Grundätzlich wird Freistellung vom Unterricht nur gewährt, wenn der Entschlafene Verwandter 1. Grades war oder 2. Grades  und im gleichen Haushalt gelebt hat.

Freigestellt wirst du eher nicht, aber entschuldigt Fehlen dürfte kein Problem sein.