bergschadenminderwertverzicht Eigentumswohnung?

1 Antwort

Der Minderwertverzicht:

bezieht sich meist auf Gebäudeschieflagen, der Bergwerksbetreiber muss keine Bergschadensersatzzahlungen leisten, wenn die festgestellten Gebäudewertminderungen kleiner sind als ein ausgehandelter Prozentsatz X des aktuellen Verkehrswertes.

http://www.ibg-bochum.de/altbergbau/zustandigkeiten-haftung/bergschadensverzichte

Ah und hier noch was...

Gelegentlich wurde auf die Regulierung von Bergschäden teilweise oder vollständig verzichtet. Ein derartiger Verzicht wird in der Regel in das Grundbuch eingetragen. Das heißt, als Käufer erfährt man dann spätestens durch eine Eintragung im Grundbuch von dem Verzicht, falls der Verkäufer nicht vorher darauf hingewiesen hat. Wenn ein solcher Bergschadenminderwertverzicht ausgesprochen wurde, kann es problematisch werden, eine Finanzierung für den Erwerb des Hauses zu erhalten. Einige Kreditinstitute lehnen eine Finanzierung in solchen Fällen ab.

https://notar-schmidt-bochum.de/wohnungs-bzw-hauskauf/was-ist-beim-hauskauf-zu-beachten/