Wohnungskauf Teilungserklärung beschaffen

5 Antworten

Sie hätten die Teilungserklärung vom Verkäufer bekommen können! Warum haben Sie nicht danach gefragt? In dieser Erklärung stehen auch viele wertrelevante Sachen. 50 Cent pro Seite sehe ich auch eher als Kostenbeitrag für Aufwand und Kopierkosten - dafür würde ich keine Gerichtsverfahren starten...

50 Cent pro Seite sind angemessen! Da auf diese Urkunde auch im Kaufvertrag Bezug genommen wurde und dies auch in Ihrem Grundbuchauszug vermerkt ist, können Sie eine Abschrift der Urkunde auch bei dem Notar beantragen, bei dem diese beurkundt wurde.- könnte teurer werden. Der Voreigentümer bzw. Verkäufer sollte Ihnen diese Urkunde aber vor der Beurkundung Ihres eigenen Kaufvertrages vorgelegt haben; immerhin haben Sie sich im Kaufvertrag den Bestimmungen dieses recht umfangreiches Papiers unterworfen. Es wäre eine Katastrophe, wenn Sie im Nachhinein hier Dinge entdecken, die Ihnen überhaupt nicht schmecken, wie z.b. die jetzt vom Veraalter erwartete Gebühr!

Wende Dich an den Notar und frage nach der Teilungserklärung. Ich nehme an der Hausverwalter will sie nicht verkaufen, sondern die Kopierkosten pro Seite. Frage ihn, ob er Euch die Teilungserklärung zwecks selber kopieren überläßt.

Will er sie tatsächlich verkaufen oder nur evtl. Kopierkosten erstattet haben?

Nun ja, warum habt Ihr nicht beim unterzeichnen des Kaufvertrages drauf bestanden?

Du hättest sie vor dem Kauf vom Makler verlangen müssen.