Bereits totes Tier überfahren, unbedingt Schaden aufnehmen lassen?
Hallo liebe Community,
am Samstag kam ich kurze Zeit nach einem Wildunfall an die noch nicht abgesicherte Unfallstelle. Ich sah das Unfallauto mit Warnblicklicht und bremste ab, fuhr aber dennoch über das am Boden liegende Wildschwein; es war zwar dunkel, ich habe als Fahranfänger aber einfach auch nicht ausreichend auf die Situation reagiert. Es war ein ganz schöner Rums, die Kupplung hat etwas geklappert und der Motor pfiff leise. Trotzdem fuhr ich nach kurzem Gespräch mit den Unfallbeteiligten nach Hause und brachte das Auto am Montag in die Werkstatt. Zum Glück war nur etwas verbogen und ich musste gar nichts bezahlen.
Wäre es aber nun ein Fall für die Versicherung gewesen, stellt sich mir die Frage, ob ich unbedingt auf die Polizei warten und den Schaden aufnehmen lassen muss, damit die Versicherung zahlt. Außerdem wäre es gut zu wissen, ob es da allgemeine Regelungen gibt, oder wie es in diesem besonderen Fall des "atypischen" Wildunfalls aussieht.
Ich hoffe nicht, dass mir das nochmal passiert, es wäre allerdings auch nicht schlecht zu wissen, was in so einem Fall zu tun ist. Gerade als unerfahrener Fahranfänger war ich nämlich sowohl während als auch nach dem Geschehen etwas überfordert.
4 Antworten
Hallo Adversus, das wird behandelt wie der Wildunfall mit einem lebenden Schwein. Wie auch anders? Wer will nachweisen ob das Tier vor oder nach der Kollision starb(es sei denn es stinkt schon,xD) Aber, wichtig ist auf die Polizei zu warten, da du eine "Tagebuchnummer" für die Versicherung benötigst. Die Polizei bestätigt dir das es ein "Haarwild" war. Denn nicht bei jedem Viech gibts Geld von der Teilkascoversicherung( diese trägt nämlich den Schaden). Für Katze, Fuchs, Dachs und CO gibts nix,ebenso bei Geflügel. Nur ab der Größe Reh, Wildschwein, Hirsch. MfG
Naja, dann versuch mal einen Schaden mit Fuchs gelten zu machen.
Wo siehst Du das Problem?
Das ist dank Tierhaaranalyse heute kein Problem mehr.
Übrigens kein Witz: Sogar Seehunde sind Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz, und ein Unfall mit selbigen gilt entsprechend als Wildunfall im Sinne einer Teilkaskoversicherung.
schon mal danke für die gute Antwort :) d.h. in meinem Fall hätte ich nichts bekommen? auch nicht, wenn andere es bezeugt hätten?
falscher Artikel - die gehen von lebendem Tier aus. Die Frage war, was bei Unfall mit totem Tier zu tun ist...
Ich denke das du ein Bußgeld und Punkte bekommen würdest, vielleicht auch Führerschein weg.
Ein Fahrer der einen am Boden liegenden Menschen trotz Warnblinkanlage überfährt gehört nicht auf die Straße. Zum Glück war es das Wildschwein und nicht der Verunfallte auf der Straße.
booa, was ein Quatsch!
ich hab die Szene nur grob beschrieben, daher denke ich nicht, dass du beurteilen kannst, ob ich fahrtauglich bin. optimal reagiert habe ich vielleicht nicht, aber wer tut das schon in Bruchteilen einer Sekunde
was für ne Versicherung? Die vom toten Wildschwein? Oder hast du etwa eine teure Vollkasko?
Dafür hätte ne Teilkasko auch gereicht
ich kenne mich da nicht so gut aus, aber wenn es den das Fahrlager o.ä. erwischt, denke ich schon, dass das schnell sehr teuer werden kann. bin immer noch überrascht, was für ein Glück ich gehabt habe
Die UNterscheidung nach der Größe ist Blödsinn. Wenn es sich um eine Teilkasko handelt, die diese Unterscheidung noch macht, dann muss es sich um ein Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz handeln...Dachs und Fuchs fallen da in jedem Fall drunter!