Belege über Unterhaltszahlungen und sonstige Unterlagen (Wohngeldantrag)
Ich habe heute Post bekommen von der Stadt, das noch ein paar Unterlagen fehlen zur Beantragung des Wohngelds.
Dort stand unter Anderem:
-Belege über Unterhaltszahlungen (evtl. Verpflichtungserkärung/Gerichtsbeschluss oder dergleichen)
Nun ist es aber so, das mein von mir getrennt lebender Mann mir keine Unterhaltszahlungen leistet. Wir haben noch keine Scheidung beantragt (allein schon aus Geldmangel). Aber das ist ja jetzt auch nicht das Thema. Es ist eher so, das er uns finanziell aushilft, wenn wir mal nichts mehr zur Verfügung haben. Was kann ich dem Amt nun mitteilen?
Des Weiteren muss ich abgeben:
-schriftl. Erklärung und Nachweise, aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt bestritten wird.
Also da müsste ich dann zB angeben, das ich von dem Arbeitslosengeld I und vom Kindergeld lebe. Ist das so richtig?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
3 Antworten
Dein Mann ist dir zum Unterhalt verpflichtet. Du und vor allem dein Kind/deine Kinder haben einen Anspruch und den musst du geltend machen. Wenn er dir Geld gibt, ist das Unterhalt. Darüber muss man nicht diskutieren. Und die Wohngeldbehörde wird auch nicht akzeptieren, wenn du sagst, dass er nur finanziell aushilft. Unterhalt ist nun einmal vorrangig vor Sozialleistungen.
Deine andere Frage zur Plausibilität beantworte ich mal so: Du musst der Wohngeldbehörde nachweisen, wovon du lebst. Das heißt, du musst ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen. Dieses ist über den Daumen gepeilt in etwa so hoch wie der sozialhilferechtliche Bedarf. Es reicht also nicht aus, aufzuzählen, was du an Einkommen hast. Denn das wird die Behörde bereits aus den Unterlagen erkennen können. Du musst erklären, wie du bzw. ihr von den paar Kröten leben könnt. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Wenn du den Nachweis nicht fühst, wird dein Wohngeldanspruch ganz oder teilweise abgelehnt.
Naja, also wie gesagt mit Arbeitslosengeld und Kindergeld kann ich ja den Lebenbsunterhalt bestreiten.
Für die Zeit ab Antragstellung auf Wohngeld. Im Regelfall muss die Wohngeldbehörde nämlich eine Einkommensprognose anstellen.
Du gibst an was Du belegen kannst mit Papier. Besprich Dich mit Deinem Mann. Es ist ja Wochenende. Ein Amt will immer schriftliche Nachweise haben. Es unterscheidet allerdings zwischen Geschenken an nahe Angehörige und Unterhaltszahlungen.
Solche Begriffe kannst Du in die Suchmaske eingeben und findest dann dazu Erklärungen und Gesetzestexte. Es macht viel Sinn sich einzulesen. Das ist zunächst mal mühevoll aber lohnend.
Ansonsten würde ich mich auf dem Hartz-IV-Forum anmelden. Dort findest Du die Menge Info.
achte darauf, dass dein Exmann und du die gleichen Zahlen angeben...
Soll ich diese Unterstützung, die er mir zahlt als Unterhalt angeben? Aber da könnte ich ja keinen gleichbleibenden Betrag nennen. Und muss ich dies mit Kontoauszügen oder anders nachweisen?
Für welchen Zeitraum muss ich denn dann den Unterhalt überhaupt angeben und nachweisen?