Bekommt ich Strafe wenn ich zu fünft in meinem 4 sitzer coupe fahre?

7 Antworten

Bekommt ich Strafe wenn ich zu fünft in meinem 4 sitzer coupe fahre?

Selbstverständlich.

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Du mehr Personen als im Fzg.schein eingetragensind beförderst, den Bussgeldkatalog kenne ich nicht und Deine Versicherung dürfte das im Schadensfall auch nicht so mega finden.

Es hat schon seinen (technischen) Grund, weshalb Du nur 4 Personen befördern darfst. Der fehlende 5te Gurt dürfte das geringste Übel sein, solange nichts passiert.

Da ist das Gesetz eindeutig, §21 STVO:

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit
Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Wenn es nur um den Sicherheitsgurt geht, kostet es 30,-. Manche 4-Sitzer haben hinten in der Mitte noch einen "versteckten" Sicherheitsgurt als "Notsitz". Ist der vorhanden, darf er auch von der 5. Person genutzt werden, egal, was im Schein steht.

Klar das rächt sich wenn bei ner Vollbremsung der hinten Mittig bis vor zur Windschutzscheibe kommt und sich dabei das Genick bricht zumal ne Windschutzscheibe locker 700€ kostet ;)

Ja schon aber die 20€ sind ja Wurst.
Viel schlimmer ist, dass du dann nur noch zu Viert weiterfahren kannst.
Einer muss Bus fahren.