Bekommen Anwälte Belohnung wenn sie jemand dazu bringen kein Einspruch mehr zu machen?

5 Antworten

Nein, ein Anwalt bekommt dafür sicherlich keine Belohnung. Allerdings kann es Fälle geben, in denen der Anwalt aus haftungs- und berufsrechtlicher Sicht gehalten ist, dem Mandanten dazu zu raten, keinen Einspruch einzulegen. Das dürfte regelmäßig dann der Fall sein, wenn der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat und lediglich weitere Kosten oder - im Fall des Strafbefehls - eine höhere Strafe zu erwarten ist.

Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten. Warum sollte also der Mandant (der ihn auch bezahlt) dafür eine Belohnung zahlen?

Nö.

Sie bekommt einen Stundenlohn. Womit sie ihre Stunden verbringt ist dabei irrelevant.

Vor deutschen Gerichten gibt es keine "Einsprüche". Viele sehen im Fernsehen immer die Prozeße nach US-Recht mit Jury und "Einspruch, euer Ehren", aber so geht es in Deutschland nicht zu! Ein deutscher Richter ist einfach ein "Vorsitzender" und bei Strafprozessen ermittelt er mit, stellt selbst Fragen, Anwälte und Staatsanwälte wirken mit, führen aber keinen Streit wie vor US-Gerichten. Das Urteil trifft dann auch keine Jury, sondern entweder ein Einzelrichter oder eine Kammer, bestehend aus meist drei Richtern.

uni1234  15.09.2020, 15:57

Natürlich gibt es Einsprüche vor deutschen Gerichte, z.B. in § 410 StPO oder § 338 ZPO.

AndiGrenzland  15.09.2020, 16:01
@uni1234

Die Frage ist eben, was für einen "Einspruch" du hier meinst. Es wird in Deutschland niemals ein Anwalt mitten im Prozeß aufstehen und sagen "Einspruch, Eurer Ehren", denn das gibt es nur im britisch-anglophonen Rechtssystem, nicht in unserem, welches auf dem alten römischen Recht aufbaut. Nur viele glauben das, weil diese ganzen US-Filme uns dies immer so zeigen. Aber selbstverständlich steht jedem zu, nachdem ein Urteil gefallen ist, innerhalb gewisser Fristen Berufung oder Revision einzulegen, bei der nächsten Instanz.

VirageXO  15.09.2020, 16:19
@AndiGrenzland
Aber selbstverständlich steht jedem zu, nachdem ein Urteil gefallen ist, innerhalb gewisser Fristen Berufung oder Revision einzulegen, bei der nächsten Instanz.

Einspruch ≠ Berufung ≠ Revision.

AndiGrenzland  15.09.2020, 16:21
@VirageXO

Klar, ist nicht das gleiche, aber es gibt alles davon und da wir hier nicht von einem konkreten Fall sprechen kann auch keiner Wissen welche dieser Möglichkeiten hier dann möglich wäre oder nicht.

Nein.